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Amtliche Bekanntmachung Das Rechnungsamt informiert Zahlungsaufforderung Grundsteuer An die rechtzeitige Zahlung der nachstehenden Steuerschuldigkeiten...
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Amtliche Bekanntmachung

Das Rechnungsamt informiert

Zahlungsaufforderung Grundsteuer

An die rechtzeitige Zahlung der nachstehenden Steuerschuldigkeiten wird erinnert:

1. Grundsteuer

Das 1. Viertel der Jahressteuer 2026 gemäß Grundsteuerbescheid.

Fälligkeit: 15.02.2026

2. Gewerbesteuer

Das 1. Viertel der Vorauszahlungen für das Jahr 2026.

Fälligkeit: 15.02.2026

Diese Zahlungsaufforderung gilt als öffentliche Mahnung im Sinne des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes.

Bei Zahlungsverzug müssen wir den gesetzlichen Säumniszuschlag von 1 v. H. ab dem Fälligkeitstag berechnen.

Soweit Abbuchungsermächtigungen vorliegen, werden die Steuerbeträge bei Fälligkeit abgebucht.

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Erscheinung
Amtsblatt Waldbronn
NUSSBAUM+
Ausgabe 06/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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