TOP 1
Feststellen von Hinderungsgründen für das nachrückenden Mitglied im Gemeinderat – Herrn Kummer
Der Gemeinderat hat festgestellt, dass keine Hinderungsgründe nach § 29 GemO vorliegen.
TOP 2
Verpflichtung und Einsetzung von Herrn Kummer als Nachfolger von Herrn Bleickert
Herr Kummer wurde von Bürgermeister Kopf als neuer Gemeinderat für die Amtsperiode 2024 bis 2029 verpflichtet.
TOP 9
Erneute Beratung
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „PV-Freiflächenanlage – Solarpark Unterkessach 1“, Widdern-Unterkessach
Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung, Billigung des Planentwurfs und Veröffentlichungsbeschluss
1. Der Gemeinderat stimmt den Behandlungsvorschlägen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen zu.
2. Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften „PV-Freiflächenanlage – Solarpark Unterkessach 1“ vom 21.11.2023/18.10.2024, gefertigt durch das Ingenieurbüro Käser, Untergruppenbach.
3. Der Gemeinderat beschließt die Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB.
4. Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
TOP 10
Neufestsetzung der Gebühren für Abwasser und Niederschlagswasser für den Zeitraum 1.1.2025 – 31.12.2027
1. Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom November 2024 zu.
2. Die Stadt Widdern wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ erheben.
3. Die Stadt Widdern wählt als Gebührenmaßstab für die Schmutzwassergebühr den Frischwassermaßstab. Der Gebührenmaßstab für die Niederschlagswassergebühr ist die angeschlossene überbaute und darüber hinaus befestigte Fläche (versiegelte Flächen).
4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
6. Wie in der Gebührenkalkulation berücksichtigt, werden die verschiedenen Straßenentwässerungsanteile wie folgt angesetzt:
aus den kalkulatorischen Kosten der:aus den Betriebskostenaufwendungen der:
Mischwasseranlagen 25,0 % Mischwasseranlagen 13,5 %
Regenwasseranlagen 50,0 % Regenwasseranlagen 27,0 %
Kläranlagen 5,0 % Kläranlagen 1,2 %
7. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum der Gebührenkalkulation für 2025 bis 2027 (dreijährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu 5 Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
8. Die ausgleichspflichtigen Kostenüberdeckung bzw. ausgleichsfähigen aus den Vorjahren (entsprechend der Anlagen 8 und 9) werden in der Kalkulation wie folgt zum Ausgleich eingestellt:
a) Schmutzwasserbeseitigung
Kostenüberdeckung aus 2020 – 2022 in Höhe von 165.461 €
b) Niederschlagswasserbeseitigung
Kostenüberdeckung aus 2020 – 2022 in Höhe von 109.793 €
9. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Gebührensätze der zentralen Abwasserbeseitigung für den Zeitraum 01/2025 – 12/2027 wie folgt festgesetzt:
- Schmutzwassergebühr 4,40 €/m³ Abwasser
- Niederschlagswassergebühr1,22 €/ m² versiegelte Fläche
Bei diesen Gebührensätzen handelt es sich um auf zwei Nachkommastellen abgerundete Gebührenobergrenze. Die Abrundung hat eine zunächst in Kauf genommene Kostenunterdeckung zur Folge. Der Gemeinderat behält sich vor, diese Kostenunterdeckung zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der fünfjährigen Ausgleichsfrist auszugleichen.
TOP 11
Verabschiedung der 13. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 6.3.2007
Der Gemeinderat hat die 13. Änderungssatzung zur Abwassersatzung vom 6.3.2007 verabschiedet.
TOP 12
Neufestsetzung der Gebühren für die Wasserversorgung und die Zählergrundgebühren für den Zeitraum 1.1.2025 – 31.12.2027
1. Der Gemeinderat stimmt der ihm bei der Beschlussfassung über die Gebührensätze vorgelegten Gebührenkalkulation vom November 2024 zu.
2. Die Stadt Widdern wird weiterhin Gebühren für ihre öffentliche Einrichtung „Wasserversorgung“ erheben.
3. Die Stadt Widdern wählt als Gebührenmaßstab für die Wasserverbrauchsgebühr den Frischwassermaßstab. Die Zählergrundgebühr wird gestaffelt nach der Zählergröße (Dauerdurchfluss Q3) erhoben.
4. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Abschreibungs- und Verzinsungsmethoden sowie den Abschreibungs- und Zinssätzen zu.
5. Der Gemeinderat stimmt den in der Gebührenkalkulation berücksichtigten Prognosen und Schätzungen zu.
6. Dem vorgeschlagenen Kalkulationszeitraum für 2025 – 2027 (dreijährig) wird zugestimmt. Von der Möglichkeit, die Gebührenkalkulation auf einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahre) abzustellen, wird kein Gebrauch gemacht.
7. Die ausgleichsfähige Kostenüberdeckung aus dem Bemessungszeitraum 2020 – 2022 entsprechend der Anlage 3 wird zum Ausgleich eingestellt.
8. Auf der Grundlage dieser Gebührenkalkulation werden die Wasserverbrauchsgebühr sowie die Zählergrundgebühren für den Zeitraum 01/2025 – 12/2027 wie folgt geändert:
- Wasserverbrauchsgebühr 5,40 €/m³ Frischwasser
- Zählergrundgebühren:
Wasserzähler
- Größe bis Q3 2,5 (Qn 1,5) 3,90 €/Monat
- Größe Q3 4 (Qn 2,5)5,50 €/Monat
- Größe Q3 10 (Qn 6)11,90 €/Monat
- Größe Q3 16 (Qn 10)18,50 €/Monat
- Größe Q3 25 (Qn 15) 31,70 €/Monat
- Größe Q3 80 (Qn 50) 92,20 €/Monat
TOP 13
Verabschiedung der 10. Änderungssatzung zur Wasserversorgungssatzung vom 6.3.2007
Der Gemeinderat hat die 10. Änderungssatzung der Wasserversorgungssatzung vom 6.3.2007 verabschiedet.
TOP 14
Erlass der Hebesatzsatzung für Grundsteuer A; Grundsteuer B, Gewerbesteuer ab 1.1.2025
Der Gemeinderat hat die Hebesatzsatzung für Grundsteuer A, Grundsteuer B und Gewerbesteuer ab 1.1.2025 verabschiedet.
TOP 15
Neufestsetzung der Nutzungsgebühren für die Wilhelm-Frey-Kulturhalle und das Vereinszentrum für Jugend, Soziales und Senioren
Der Gemeinderat beschließt die neue Gebührenstruktur der Kulturhalle.
TOP 16
Erhöhung der Kostenbeteiligung für die Musikschule Möckmühl ab 1.1.2025
Der Gemeinderat stimmt der Erhöhung des kommunalen Zuschusses an die Musikschule Möckmühl auf 350 €/pro Schüler pro Jahr ab dem 1.1.2025 zu, und dass die Gebühren bis 31.12.2027 nicht erhöht werden.
TOP 17
Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit der Gutachterstelle für den gemeinsamen Gutachterausschuss
Der Gemeinderat beschließt die Neufassung Öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 – 197 BauGB (Wertermittlung) von den Beteiligten auf die Stadt Bad Friedrichshall entsprechend des Entwurfs in der Anlage.
TOP 18
Zustimmung zum Verkauf weiterer Bauplätze im Gebiet „Löhren“ (11-2024)
Der Gemeinderat stimmt dem Verkauf der Teilfläche lt. farbiger Darstellung im Planteil mit einer Fläche von rd. 10.000 m² zum Preis von 65 €/m² zu.
TOP 19
Entscheidung über den Ehrenamtspreis 2024
Der Gemeinderat entscheidet, dass der Ehrenamtspreis 2023 folgende Personen erhalten:
Frau Heidi Küpfer
Frau Bettina Walch
Herr Stefan Kummer
TOP 20
Beschaffung eines neuen Ständers für den Maibaum und Weihnachtsbaum
Der Gemeinderat stimmt der Beschaffung zu sowie die Aufnahme in die Haushaltsplanung und Ermächtigung an den Bürgermeister, um Angebote einzuholen.
Bekanntgabe der Bürgerfragen der letzten öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 28.11.2024
Ein Bürger fragt zum Solarpark 1, was sich nun verändert hat?
Die Ortsvorsteherin sagt, es hat sich grundsätzlich nichts verändert. Wie sie in ihrem Bericht vorgetragen hat, wurde mit der ZEAG verhandelt und die Veränderungen wurden eingearbeitet. Zum Beispiel, dass sich die Wege verbreitert haben.