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Bekanntgabe der Beschlüsse über die Verhandlungen und Beschlüsse der Verbandsversammlung vom 9. Dezember 2025

Beginn der Sitzung 18.00 Uhr Ende der Sitzung 18.32 Uhr Anwesende Funktion Anmerkungen Felix Pontow Vorsitzender ...

Beginn der Sitzung18.00 UhrEnde der Sitzung18.32 Uhr
AnwesendeFunktionAnmerkungen
Felix PontowVorsitzender
Benjamin KrummhauerStellvertretender Vorsitzender
Silvia KrummhauerGremiumsmitglied
André SauterGremiumsmitglied
Regina TretterGremiumsmitglied
Jochen FrankGremiumsmitglied
Rainer RiedelGremiumsmitglied
Karl BetzGremiumsmitglied
Isabell HaunsSchriftführerin
AbwesendeFunktionAnmerkungen
Erich BleherGremiumsmitgliedEntschuldigt
Fery WeberGremiumsmitgliedEntschuldigt
Michael SteinGremiumsmitgliedEntschuldigt
Nicola MännichGremiumsmitgliedEntschuldigt

Zur Beurkundung Gremiumsmitglieder.

Der Vorsitzende Schriftführerin

Felix Pontow Isabell Hauns

Tagesordnung

TOPÖffentlicher Teil
1Feststellung Jahresabschluss 2020
2Feststellung Jahresabschluss 2021
3Verbandshaushalt für das Haushaltsjahr 2026; Einbringung, Beratung und Verabschiedung
4Unterstand Abrollbehälter für Vegetationsbrand des Landkreises Heilbronn
5Bekanntgaben
6Anfragen
7Verschiedenes

Vorbemerkungen

Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.

Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.

Öffentlicher Teil

TOP1Feststellung Jahresabschluss 2020

Sachverhalt

Die Umstellung auf die kommunale Doppik erfolgte beim FwZV „Ellbachtal“ zum 1.1.2020. Nach § 95 GemO hat der FwZV zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Der Jahresabschluss setzt sich zusammen aus:

  • Gesamtergebnisrechnung
    – Teilergebnisrechnung
  • Gesamtfinanzrechnung
    – Teilfinanzrechnung
  • Bilanz

Der Jahresabschluss ist zudem um einen Anhang zu erweitern (§ 95 Abs. 2 GemO i.V.m. § 53 GemHVO), dem die in § 95 Abs. 3 GemO genannten Anlagen beizufügen sind.

Der Rechenschaftsbericht erläutert den Jahresabschluss gem. § 95 Abs. 2 GemO i.V.m § 54 GemHVO.

Das ordentliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 beläuft sich auf 0 Euro, da ein vorheriges negatives ordentliches Ergebnis durch die Verbandsumlagen lt. § 8 der Verbandssatzung ausgeglichen wurde. Die ordentlichen Aufwendungen und Erträge belaufen sich jeweils auf 430.552,23 Euro.

Der Endbestand an Zahlungsmitteln zum Ende des Haushaltsjahrs beläuft sich auf 109.746,29 Euro und hat somit im Jahr 2020 um 37.794,75 Euro zugenommen.

Antrag/Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung des Feuerwehrzweckverbands Ellbachtal beschließt den Jahresabschluss 2020 gemäß des Feststellungsbeschlusses.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP2Feststellung Jahresabschluss 2021

Sachverhalt

Die Umstellung auf die kommunale Doppik erfolgte beim FwZV „Ellbachtal“ zum 1.1.2020. Nach § 95 GemO hat der FwZV zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.

Der Jahresabschluss setzt sich zusammen aus:

  • Gesamtergebnisrechnung
    – Teilergebnisrechnung
  • Gesamtfinanzrechnung
    – Teilfinanzrechnung
  • Bilanz

Der Jahresabschluss ist zudem um einen Anhang zu erweitern (§ 95 Abs. 2 GemO i.V.m. § 53 GemHVO), dem die in § 95 Abs. 3 GemO genannten Anlagen beizufügen sind.

Der Rechenschaftsbericht erläutert den Jahresabschluss gem. § 95 Abs. 2 GemO i.V.m § 54 GemHVO.

Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich nach Berücksichtigung der Umlagen lt. § 8 der Verbandssatzung ein ordentliches Ergebnis von -41.199 EUR, welches durch ein Sonderergebnis von 41.199 EUR ausgeglichen wird. Die Ergebnisrechnung schließt somit mit einem Gesamtergebnis von 0,00EUR ab. Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 411.061,74 Euro und die ordentlichen Erträge auf 369.862,74 Euro.

Der Endbestand an Zahlungsmitteln zum Ende des Haushaltsjahrs beläuft sich auf 404.694,77 Euro und hat somit im Jahr 2021 um 294.948,48 Euro zugenommen.

Antrag/Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung des Feuerwehrzweckverbands Ellbachtal beschließt den Jahresabschluss 2021 gemäß des Feststellungsbeschlusses.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP3Verbandshaushalt für das Haushaltsjahr 2026; Einbringung, Beratung und Verabschiedung

Sachverhalt

Für das Haushaltsjahr 2026 wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan aufgestellt (Anlage 1).

Antrag/Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung beschließt:

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP4Unterstand Abrollbehälter für Vegetationsbrand des Landkreises Heilbronn

Sachverhalt

  1. Der Landkreis Heilbronn stellt dem Feuerwehrzweckverband Ellbachtal einen Abrollcontainer Vegetationsbrandbekämpfung (AB-VB) unentgeltlich zur Verfügung.
    Der Container wurde den Feuerwehren im Landkreis zur Stärkung der Vegetationsbrandbekämpfung bereitgestellt.
    Mit der Übernahme geht die Verpflichtung einher, den Container sachgemäß zu lagern und zu unterstellen.
    Eine „sachgemäße Unterstellung“ bedeutet nicht zwangsläufig einen vollständig überdachten oder frostsicheren Raum, jedoch soll:
  • eine wettergeschützte und sichere Abstellung,
  • ein verlässlicher Zugriff bei Einsatz,
  • Schutz vor übermäßiger Witterungseinwirkung gewährleistet sein.

Die Feuerwehr Ellbachtal sieht einen Unterstand als sinnvoll an und hat diesen im Rahmen der Haushaltsplanungen angemeldet. Die Maßnahme wurde jedoch im Haushaltsentwurf herausgenommen, um sie separat beraten und beschließen zu können.

  1. Eine einfache Carport-Lösung aus Holz- oder Stahlprofilen bietet einen ausreichenden Witterungsschutz und erfüllt die Anforderungen des Landkreises vollständig. Sie schützt den Container vor Regen, Schnee und direkter Sonneneinstrahlung, lässt sich schnell errichten und verursacht vergleichsweise geringe Kosten. Der Kostenrahmen liegt je nach Ausführung voraussichtlich zwischen 15.000 und 20.000 €.

    Alternativ wäre eine kleine Fertiggarage bzw. Fertighalle als Stahlblechsystem denkbar. Diese Variante ist abschließbar, besonders langlebig und bietet den höchsten Schutzgrad, verursacht jedoch deutlich höhere Kosten von 35.000 bis 50.000 € und ist baulich aufwendiger.

    Als kostengünstigste, jedoch nur eingeschränkt sinnvolle Möglichkeit besteht ein provisorischer Unterstand mittels Metallgerüst und Schwerlastplane. Dieser reduziert die unmittelbare Witterungseinwirkung, bietet jedoch keinen dauerhaften Schutz und entspricht nur minimal den Anforderungen. Die Kosten liegen bei etwa 3.000 bis 5.000 €.
  2. Aus Sicht der Verwaltung bietet Variante A (Carport-Unterstand) den sinnvollsten Kompromiss aus
  • ausreichendem Witterungsschutz,
  • überschaubaren Investitionskosten,
  • schneller Realisierbarkeit,
  • Erfüllung der Verpflichtung gegenüber dem Landkreis.

    Variante B ist technisch optimal, aber für einen unentgeltlich bereitgestellten Container finanziell nicht zwingend erforderlich.

Antrag/Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung beschließt

  1. die Errichtung eines Unterstands für den vom Landkreis zur Verfügung gestellten Abrollcontainer Vegetationsbrandbekämpfung. (Baubeschluss)
  2. Als Variante wird Variante A – Carport-Unterstand gewählt.
  3. Der Verwaltung wird ein Budget von maximal 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
  4. Die Verwaltung wird bevollmächtigt, die konkrete Ausführungsvariante gemeinsam mit der Feuerwehr festzulegen, die Planung zu veranlassen, die notwendigen Angebote einzuholen und alle hierfür erforderlichen Schritte zu übernehmen. Dies umfasst auch die Abstimmung mit externen Stellen sowie – falls notwendig – die Einreichung bauordnungsrechtlicher Anträge bei der zuständigen Baurechtsbehörde.
  5. Über das Ergebnis und die tatsächlichen Kosten wird in der kommenden Verbandsversammlung informiert.

Abstimmungsergebnis

Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.

TOP5Bekanntgaben

Sachverhalt

  1. Fahrzeug im Januar
    Das im Jahr 2023 bei der Firma Schlingmann bestellte Fahrzeug ist laut der Firma Schlingmann im Januar abholbereit. Die Endabnahme und Abholung sind ab Ende Januar möglich.

    Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
  2. Notfalltreffpunkt und Notfallposten
    Der Vorsitzende ergänzt mündlich das Konzept der Notfalltreffpunkte und Notrufposten von Lehrensteinsfeld und Ellhofen. Dieses wurde dem Feuerwehrzweckverband zugeordnet. Beim Neujahrsempfang der jeweiligen Gemeinden soll kurz darauf eingegangen werden, mit dem Hintergrund die Bürger zu informieren und möglichst Freiwillige zu finden, die sich bereit erklären würden, im Katastrophenfall einen Notfalltreffpunkt oder Notfallposten zu besetzen.

    Der Vorsitzende erläutert ein mögliches Szenario zur Veranschaulichung der Aufgaben an einem Notrufposten.

Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.

TOP6Anfragen

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.

TOP7Verschiedenes

Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.


Erscheinung
Ellhofener Heimatschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Ellhofen
Kategorien
Blaulicht
Feuerwehr