| Beginn der Sitzung | 18.00 Uhr | Ende der Sitzung | 18.32 Uhr |
| Anwesende | Funktion | Anmerkungen |
| Felix Pontow | Vorsitzender | |
| Benjamin Krummhauer | Stellvertretender Vorsitzender | |
| Silvia Krummhauer | Gremiumsmitglied | |
| André Sauter | Gremiumsmitglied | |
| Regina Tretter | Gremiumsmitglied | |
| Jochen Frank | Gremiumsmitglied | |
| Rainer Riedel | Gremiumsmitglied | |
| Karl Betz | Gremiumsmitglied | |
| Isabell Hauns | Schriftführerin |
| Abwesende | Funktion | Anmerkungen |
| Erich Bleher | Gremiumsmitglied | Entschuldigt |
| Fery Weber | Gremiumsmitglied | Entschuldigt |
| Michael Stein | Gremiumsmitglied | Entschuldigt |
| Nicola Männich | Gremiumsmitglied | Entschuldigt |
Zur Beurkundung Gremiumsmitglieder.
Der Vorsitzende Schriftführerin
Felix Pontow Isabell Hauns
Tagesordnung
| TOP | Öffentlicher Teil |
| 1 | Feststellung Jahresabschluss 2020 |
| 2 | Feststellung Jahresabschluss 2021 |
| 3 | Verbandshaushalt für das Haushaltsjahr 2026; Einbringung, Beratung und Verabschiedung |
| 4 | Unterstand Abrollbehälter für Vegetationsbrand des Landkreises Heilbronn |
| 5 | Bekanntgaben |
| 6 | Anfragen |
| 7 | Verschiedenes |
Vorbemerkungen
Der Vorsitzende stellt fest, dass das Gremium rechtzeitig und ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist.
Wünsche zur Änderung der Tagesordnung bestehen nicht.
Öffentlicher Teil
| TOP1 | Feststellung Jahresabschluss 2020 |
Sachverhalt
Die Umstellung auf die kommunale Doppik erfolgte beim FwZV „Ellbachtal“ zum 1.1.2020. Nach § 95 GemO hat der FwZV zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss setzt sich zusammen aus:
Der Jahresabschluss ist zudem um einen Anhang zu erweitern (§ 95 Abs. 2 GemO i.V.m. § 53 GemHVO), dem die in § 95 Abs. 3 GemO genannten Anlagen beizufügen sind.
Der Rechenschaftsbericht erläutert den Jahresabschluss gem. § 95 Abs. 2 GemO i.V.m § 54 GemHVO.
Das ordentliche Ergebnis des Jahresabschlusses 2020 beläuft sich auf 0 Euro, da ein vorheriges negatives ordentliches Ergebnis durch die Verbandsumlagen lt. § 8 der Verbandssatzung ausgeglichen wurde. Die ordentlichen Aufwendungen und Erträge belaufen sich jeweils auf 430.552,23 Euro.
Der Endbestand an Zahlungsmitteln zum Ende des Haushaltsjahrs beläuft sich auf 109.746,29 Euro und hat somit im Jahr 2020 um 37.794,75 Euro zugenommen.
Antrag/Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung des Feuerwehrzweckverbands Ellbachtal beschließt den Jahresabschluss 2020 gemäß des Feststellungsbeschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
| TOP2 | Feststellung Jahresabschluss 2021 |
Sachverhalt
Die Umstellung auf die kommunale Doppik erfolgte beim FwZV „Ellbachtal“ zum 1.1.2020. Nach § 95 GemO hat der FwZV zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen.
Der Jahresabschluss setzt sich zusammen aus:
Der Jahresabschluss ist zudem um einen Anhang zu erweitern (§ 95 Abs. 2 GemO i.V.m. § 53 GemHVO), dem die in § 95 Abs. 3 GemO genannten Anlagen beizufügen sind.
Der Rechenschaftsbericht erläutert den Jahresabschluss gem. § 95 Abs. 2 GemO i.V.m § 54 GemHVO.
Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich nach Berücksichtigung der Umlagen lt. § 8 der Verbandssatzung ein ordentliches Ergebnis von -41.199 EUR, welches durch ein Sonderergebnis von 41.199 EUR ausgeglichen wird. Die Ergebnisrechnung schließt somit mit einem Gesamtergebnis von 0,00EUR ab. Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich auf 411.061,74 Euro und die ordentlichen Erträge auf 369.862,74 Euro.
Der Endbestand an Zahlungsmitteln zum Ende des Haushaltsjahrs beläuft sich auf 404.694,77 Euro und hat somit im Jahr 2021 um 294.948,48 Euro zugenommen.
Antrag/Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung des Feuerwehrzweckverbands Ellbachtal beschließt den Jahresabschluss 2021 gemäß des Feststellungsbeschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
| TOP3 | Verbandshaushalt für das Haushaltsjahr 2026; Einbringung, Beratung und Verabschiedung |
Sachverhalt
Für das Haushaltsjahr 2026 wurde die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan aufgestellt (Anlage 1).
Antrag/Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung beschließt:
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
| TOP4 | Unterstand Abrollbehälter für Vegetationsbrand des Landkreises Heilbronn |
Sachverhalt
Die Feuerwehr Ellbachtal sieht einen Unterstand als sinnvoll an und hat diesen im Rahmen der Haushaltsplanungen angemeldet. Die Maßnahme wurde jedoch im Haushaltsentwurf herausgenommen, um sie separat beraten und beschließen zu können.
Antrag/Beschlussvorschlag
Die Verbandsversammlung beschließt
Abstimmungsergebnis
Dem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
| TOP5 | Bekanntgaben |
Sachverhalt
Das Gremium nimmt dies zur Kenntnis.
| TOP6 | Anfragen |
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.
| TOP7 | Verschiedenes |
Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt nichts vor.