Bekanntgabe der endgültigen Herstellung und des Entstehens der Erschließungsbeitragsschulden für die Erschließungsanlage (Anbaustraße) „Im Brühl“ (von der Einmündung bei dem Flst. 132 bis zur nördlichen Grenze der Straße „Im Brühl“)

Die Gemeinde Wellendingen gibt bekannt, dass die Erschließungsanlage (Anbaustraße) „Im Brühl“ (von der Einmündung bei dem Flst. 132 bis zur nördlichen...

Die Gemeinde Wellendingen gibt bekannt, dass die Erschließungsanlage (Anbaustraße) „Im Brühl“ (von der Einmündung bei dem Flst. 132 bis zur nördlichen Grenze der Straße „Im Brühl“) seit Juni 2023 endgültig hergestellt ist. Die Anbaustraße weist die im Bauprogramm vorgesehenen Teileinrichtungen auf und erfüllt die Merkmale der endgültigen Herstellung gemäß § 4 Absatz 1 der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde Wellendingen vom 20.11.2008 (in Kraft getreten am 01.12.2008).

Die Erschließungsbeitragsschulden sind mit Eingang der letzten Rechnung (Schlussrechnung Rottweiler Ingenieur- und Planungsbüro GmbH vom 12.06.2023) bei der Gemeinde am 19.06.2023 entstanden.

Wellendingen, den 12.08.2025

gez. Thomas Albrecht

Bürgermeister

Erscheinung
exklusiv online
von Gemeinde Wellendingen
19.08.2025
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