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Bekanntgabe und öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2026 des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“ vom 1. Dezember 2025

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“ hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung für das...
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Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbands „Raum Weinsberg“ hat in seiner Sitzung am 1. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2026 beschlossen:

Haushaltssatzung des GVV "Raum Weinsberg"

für das Haushaltsjahr 2026

Auf G

rund der 18

und 19 des Zweckverbandsg

esetzes, sowie von 79 der

Gemeindeordnung für Bad

en-Württemberg

in de

Haush

r Fassung vom

altssatzung fü

24. Juli 2000 (Gesetzblatt Se

das Haushaltsjahr 2026 be

ite 581), hat die Verbandsve

schlossen:

sammlung am 01.12.2025

die folgende

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

6.429.200

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

6.429.200

1.3

Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

6.398.200

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

6.272.900

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo

aus 2.1 und 2.2) von

125.300

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.802.700

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.928.000

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-125.300

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus

2.3 und 2.6) von

0

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo

des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen wird festgesetzt auf

0

EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige

Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0

EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

600.000

EUR

§ 5 Umlagen

a)

Verbandsumlage allgemein - nach Einwohnerzahlen (§10 Abs. 2 VerbS)

2.536.100

EUR

Stadt Weinsberg

1.456.400

EUR

Gemeinde Eberstadt

350.100

EUR

Gemeinde Elhofen

432.600

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

297.000

EUR

b)

Vollzugsdienstumlage - nach Einwohnerzahlen (§ 2Abs. 2 Nr. 1.2., § 10 Abs. 2 VerbS)

291.300

EUR

Stadt Weinsberg

167.300

EUR

Gemeinde Eberstadt

40.200

EUR

Gemeinde Elhofen

49.700

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

34.100

EUR

GVD - vor Ort

31.500

EUR

Stadt Weinsberg

10.200

EUR

Gemeinde Eberstadt

10.600

EUR

Gemeinde Elhofen

10.700

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

0

EUR

c)

Waldumlage - nach Arbeitsstunden (§ 10 Abs. 1 Nr. 1.4.1 VerbS)

227.500

EUR

Stadt Weinsberg

120.900

EUR

Gemeinde Eberstadt

96.400

EUR

Gemeinde Elhofen

3.700

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

6.500

EUR

d)

Kostenersätze der EDV - nach der tatsächlichen Inanspruchnahme

1.687.800

EUR

Stadt Weinsberg

1.282.400

EUR

Gemeinde Eberstadt

136.100

EUR

Gemeinde Elhofen

143.300

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

126.000

EUR

e)

Betriebskostenanteile Jugendarbeit

14.900

EUR

Stadt Weinsberg

14.900

EUR

Gemeinde Eberstadt

0

EUR

Gemeinde Elhofen

0

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

0

EUR

f)

Abschreibungsumlage

125.300

EUR

Stadt Weinsberg

70.100

EUR

Gemeinde Eberstadt

16.900

EUR

Gemeinde Elhofen

22.400

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

15.900

EUR

g)

Investitionsumlage EDV - nach Einwohnerzahlen (§ 10 Abs. 3 VerbS)

206.700

EUR

Stadt Weinsberg

118.700

EUR

Gemeinde Eberstadt

28.500

EUR

Gemeinde Elhofen

35.300

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

24.200

EUR

h)

Investitionsumlage Finanzen - nach Einwohnerzahlen (§ 10 Abs. 3 VerbS)

0

EUR

Stadt Weinsberg

0

EUR

Gemeinde Eberstadt

0

EUR

Gemeinde Elhofen

0

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

0

EUR

i)

Investitionsumlage Vollzugsdienst - nach Einwohnerzahlen (§ 10 Abs. 3 VerbS)

66.000

EUR

Stadt Weinsberg

37.900

EUR

Gemeinde Eberstadt

9.100

EUR

Gemeinde Elhofen

11.300

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

7.700

EUR

j)

Investitionsumlage Sozialstation - nach Einwohnerzahlen (§ 10 Abs. 3 VerbS)

0

EUR

Stadt Weinsberg

0

EUR

Gemeinde Eberstadt

0

EUR

Gemeinde Elhofen

0

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

0

EUR

k)

Investitionsumlage Jugendarbeit - nach Einwohnerzahlen (§ 10 Abs. 3 VerbS)

0

EUR

Stadt Weinsberg

0

EUR

Gemeinde Eberstadt

0

EUR

Gemeinde Elhofen

0

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

0

EUR

l)

Investitionsumlage Querspange/B39a Kreisel

765.000

EUR

Stadt Weinsberg

191.250

EUR

Gemeinde Eberstadt

0

EUR

Gemeinde Elhofen

382.500

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

191.250

EUR

m)

Investitionsumlage Wald (§ 10 Abs. 1 Nr. 1.4.2 VerbS)

0

EUR

Stadt Weinsberg

0

EUR

Gemeinde Eberstadt

0

EUR

Gemeinde Elhofen

0

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

0

EUR

n)

Kapitalrückführung

125.300

EUR

Stadt Weinsberg

70.100

EUR

Gemeinde Eberstadt

16.900

EUR

Gemeinde Elhofen

22.400

EUR

Gemeinde Lehrensteinsfeld

15.900

EUR

o)

Fälligkeiten

Die Umlagen und Ersätze werden zu 1/4 am 15.2., 15.05., 15.08. und 15.11. des Jahres zur Zahlung fällig.

p)

Umlagenmaßstäbe

Mitgliedsgemeinde

Einwohner (Stand: 30.06.2025);

lt. LKr.

Arbeiterstunden Wald

Kostenersätze EDV (auch Anteile Lizenz-kosten 4271)

Waldfläche

Stadt Weinsberg

13.318

53,17%

75,98%

419 ha

Gemeinde Eberstadt

3.201

42,36%

8,07%

314,7ha

Gemeinde Elhofen

3.956

1,62%

8,49%

15,2 ha

Gemeinde Lehrensteinsfeld

2.716

2,85%

7,46%

27,1 ha

Gesamt

23.191

100,00%

100,00%

776 ha

§ 6 Finanzplanung

Die Finanzplanung für die Jahre 2026, 2027 und 2028 wird wie dargestellt festgesetzt.

Weinsberg, 02.12.2025

gez.

Hannemann, Verbandsvorsitzende

hier Tabellen einfügen (wie auf PDF)

Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 17.03.2026 Nr. 11 / 902.41 / NS die Gesetzmäßigkeit von Haushaltssatzung und Haushaltsplan gem. § 121 Abs. 2 GemO i.V.m. § 28 GKZ bestätigt.

Haushaltssatzung und Haushaltsplan liegen in der Zeit vom 07.04.2026 bis 16.04.2026 (je einschließlich) öffentlich zur Einsichtnahme im Rathaus Weinsberg, Marktplatz 11, 74189 Weinsberg, Finanzverwaltung Zimmer 152 aus.

Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung beim Erlass der Satzung kann nur innerhalb eines Jahres nach dieser Bekanntmachung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband „Raum Weinsberg“ geltend gemacht werden.

Nach Ablauf dieser Frist gilt die Haushaltssatzung als von Anfang an gültig zustande gekommen; dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jedermann geltend gemacht werden, wenn die Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder die Rechtsaufsichtsbehörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

Weinsberg, 18.03.2026

gez. Hannemann, Verbandsvorsitzende

Anhang
Dokument
Erscheinung
Nachrichtenblatt für die Stadt Weinsberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 14/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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