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Bekanntgabe von Zusatzstoffen in der Wasseraufbereitung für 2025!

Einmal jährlich sind die Wasserversorgungsunternehmen nach §§ 45, 46 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) verpflichtet, alle bei der Aufbereitung verwendeten...

Einmal jährlich sind die Wasserversorgungsunternehmen nach §§ 45, 46 Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) verpflichtet, alle bei der Aufbereitung verwendeten Zusatzstoffe, die Härtebereiche und die Mittelwertanalyse durch Hinweise in den örtlichen Mitteilungsblättern und im Internet zu veröffentlichen.

Als Verbandsmitglieder der Filderwasserversorgung bezieht die Gemeinde Altdorf zu 100% Filderwasser.

Die Filderwasserversorgung setzt dem Wasser bei der Aufbereitung Chlor entsprechend den Vorschriften der Trinkwasserverordnung zu.

Der Chlorgehalt baut sich auf dem Transportweg weitgehend ab und ist beim Verbraucher nur noch in kleinsten Restspuren bzw. nicht mehr nachweisbar.

Nach dem Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) sind gemäß § 9 Abs. 2 WRMG die Härtebereiche wie folgt anzugeben:

weich weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 o dH)

mittel 1,5 - 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 - 14 o dH)

hart mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 o dH)

Der Härtebereich liegt für die Gemeinde Altdorf bei 9,9 o dH im Härtebereich mittel, 1,78 Millimol Calciumcarbonat/Liter

Bürgermeisteramt Altdorf

Erscheinung
Amtsblatt des Gemeindeverwaltungsverbandes Neckartenzlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 24/2025
von Gemeinde Altdorf
13.06.2025
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