Der Vorsitzende gab zunächst bekannt, dass der An- und Umbau der Kita voraussichtlich im März 2025 beginnt und bis zum Sommer 2025 fertiggestellt sein soll. Die verkürzte Bauzeit soll durch eine modulare Holzbauweise, die im Vorfeld schon beim Hersteller vorgefertigt werden kann, erreicht werden. Die abgeänderten Pläne für die Kita werden bei der nächsten Ortschaftsratssitzung vom Architekten vorgestellt.
Als weitere Information wurde vorgetragen, dass unter der Federführung von Herrn Bürgermeister Schuler aus Ebhausen zahlreiche Bürgermeister und Bürgermeisterinnen aus der Region eine Resolution an die kassenärztliche Vereinigung und Herrn Minister Lucha bezüglich der Schließung von Notfallpraxen verfasst haben.
Zusammenfassung dieser Resolution ist, dass die KVBW massiv in die Daseinsvorsorge im ländlichen Raum eingreift, deshalb fordern die Unterstützer der Resolution Minister Lucha auf, für Transparenz, Diskussion und ausgewogene Lösungsvorschläge einzutreten.
Verkehrsschau vom 18.11.2024
Bei der Verkehrsschau in Spielberg am 18.11.2024 waren das Ordnungsamt von Altensteig mit drei Personen, die Polizei sowie drei weitere Herren vom Landratsamt Calw und der Ortsvorsteher vor Ort.
K4340 Lutherstraße/Zollerstraße: Entfall Tempo 30-Zone/Rechts-vor-links-Regelung; Neubeschilderung Vorfahrt & Vorfahrt gewähren.
Hinsichtlich der Prüfung der Vorfahrtsregelung in Altensteig-Spielberg hat sich ergeben, dass die derzeit dort angewendete Rechts-vor-links-Regelung an den Kreuzungen der Ortsdurchfahrt gegen die rechtlichen Vorgaben ist, weshalb eine neue Beschilderung zwingend erforderlich ist.
Das Polizeipräsidium Pforzheim weist ausdrücklich darauf hin, dass die Rechts-vor-links-Regelung auf klassifizierten Straßen rechtswidrig und gefährlich ist. Die Haftung bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden liegt allein bei der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Calw und nicht bei den Gemeinden und Städten.
Gemäß der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) vom 26. Januar 2001 in der Fassung vom 8. November 2021 zu § 42 (Richtzeichen) zu den Zeichen 306 und 307 StVO (Vorfahrtstraße und Ende der Vorfahrtstraße) sollen nur solche Straßen als Vorfahrtstraßen gekennzeichnet sein, die über eine längere Strecke die Vorfahrt haben und an zahlreichen Kreuzungen bevorrechtigt sind. Diesbezüglich will man nun kreisweit alle rechtswidrigen Tempo-30-Zonen aufheben oder rechtskonform umgestalten.
Ortsvorsteher Werner Koch übte Kritik an der Aufhebung der Tempo-30-Zone. Dies halte er auf Grund des Gefährdungspotenzials für nicht richtig, insbesondere mit Blick auf den Schutz der Kinder, die die Straße überqueren.
Des Weiteren fragte er nach, ob nicht ein Fußgängerüberweg an der Kreuzung zwischen Luther- und Lilienstraße eingerichtet werden könnte. Die Herren vom Landratsamt führten aus, dass dies nicht möglich sei, da keine Aufstellungsfläche vorhanden ist und auch keine Notwendigkeit bestünde, bei dieser sehr übersichtlichen Straßensituation mit weniger als 200 Fahrzeugen in der Stunde einen Fußgängerüberweg einzurichten.
Darüber hinaus wurde auch die Lage im Grundstück in der Zinsbachstraße 3/1 betrachtet. Hier sind 100 km/h auf der K4340 erlaubt. Bei diesen Geschwindigkeiten ist ein Befahren der Grundstückszufahrt des Gebäudes schwierig und gefährlich, deshalb wurde die Ortstafel nach vorne auf Höhe Gebäude 3/1 versetzt.
An der Kreuzung Freudenstädter Straße (L353) auf Höhe der Abzweigung Richtung Spielberg wird das Verkehrsschild beidseitig bedruckt, sodass aus der Fahrtrichtung von Pfalzgrafenweiler nach Egenhausen Spielberg ausgeschildert ist.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.