Öffentliche Bekanntmachung
2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Leingarten, Sondergebiet Einzelhandel
Bekanntgabe der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB
Mit Bescheid vom 27.08.2025 hat das Landratsamt Heilbronn die 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Stadt Leingarten genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Für den räumlichen Geltungsbereich maßgebend ist der zeichnerische Teil in der Fassung vom 16.05.2025.
Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadtverwaltung Leingarten im Rathaus, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet unter www.leingarten.de | Leben und Wohnen | Bauen und Wohnen | Flächennutzungsplan eingestellt.
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung bzw. den Mangel begründen soll, ist entsprechend darzulegen.
Leingarten, 4. September 2025
gez. Ralf Steinbrenner
Bürgermeister