Aus den Rathäusern

Bekanntmachung 1

Öffentliche Bekanntmachung 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Leingarten, Sondergebiet Einzelhandel Bekanntgabe...

Öffentliche Bekanntmachung

2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Stadt Leingarten, Sondergebiet Einzelhandel

Bekanntgabe der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB

Mit Bescheid vom 27.08.2025 hat das Landratsamt Heilbronn die 2. Änderung der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für die Stadt Leingarten genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Für den räumlichen Geltungsbereich maßgebend ist der zeichnerische Teil in der Fassung vom 16.05.2025.

Mit dieser Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Stadtverwaltung Leingarten im Rathaus, Heilbronner Str. 38, 74211 Leingarten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Gemäß § 6a Abs. 2 BauGB wird der wirksame Flächennutzungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet unter www.leingarten.de | Leben und Wohnen | Bauen und Wohnen | Flächennutzungsplan eingestellt.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mangel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Stadt geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung bzw. den Mangel begründen soll, ist entsprechend darzulegen.

Leingarten, 4. September 2025

gez. Ralf Steinbrenner

Bürgermeister

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Leingarten
NUSSBAUM+
Ausgabe 36/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Leingarten
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto