Die vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 29. Juli 2025 beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2025 der Gemeinde Glatten hat das Landratsamt Freudenstadt geprüft und die Gesetzmäßigkeit mit bestätigt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Glatten wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
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Die vorstehende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die vom Gemeinderat beschlossene 1. Nachtragshaushaltssatzung wurde gemäß § 81 Abs. 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde vorgelegt. Die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Freudenstadt, hat mit Erlass vom 05.08.2025 die Gesetzmäßigkeit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 bestätigt. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 kann daher gemäß § 81 Abs. 2 i. V. m. § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) vollzogen werden.
Der Haushaltsplan mit der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 liegt zur Einsichtnahme vom 29. August 2025 bis einschließlich 8. September 2025 im Rathaus Glatten, Lombacher Straße 27, 72293 Glatten, zu den üblichen Dienstzeiten öffentlich aus.
Glatten, den 05.08.2025
gez.Tore-Derek Pfeifer
Bürgermeister