B E K A N N T M A C H U N G
Bebauungsplan „Südlich Paul-Gerhardt-Straße – Änderung I“, Gemarkung Bruchsal
Örtliche Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes
„Südlich Paul-Gerhardt-Straße – Änderung I“, Gemarkung Bruchsal
Hier: Aufstellungsbeschluss und Veröffentlichung im Internet
Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat gemäß § 2 BauGB in seiner öffentlichen Sitzung am 04.06.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Südlich Paul-Gerhardt-Straße – Änderung I“, Gemarkung Bruchsal im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB und die Aufstellung der örtlichen Bauvorschriften für den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes gemäß § 74 LBO sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Dies wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Ziel und Zweck der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, die unter Wahrung des bestehenden Siedlungscharakters eine maßvolle Ausschöpfung von vorhandenen Nachverdichtungspotenzialen sowie die zielgerichtete Umsetzung von Maßnahmen des Klimaschutzes und der Klimaanpassung ermöglichen.
Das Plangebiet hat eine Fläche von ca. 22.754 m² und wird begrenzt:
Die genaue Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen:
Räumlicher Geltungsbereich (ohne Maßstab)
Der Planentwurf des Bebauungsplans wird zusammen mit den Entwürfen der textlichen Festsetzungen, der Satzung und der Begründung in der Zeit vom
Montag, 17. Juni 2024 bis einschließlich Montag, 22. Juli 2024
veröffentlicht.
Die Unterlagen können auf der Internetseite der Stadt Bruchsal unter www.bruchsal.de/leben/bauen%20_%20wohnen/Bauleitplanung/Bebauungsplaene%20im%20Verfahren (Bebauungspläne im Verfahren) eingesehen werden.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Sinne von § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB in Form einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im oben genannten Zeitraum beim Bürgermeisteramt der Stadt Bruchsal im Rathaus am Otto-Oppenheimer-Platz, Otto-Oppenheimer-Platz 5, Erdgeschoss, Raum B 024, während der Dienststunden:
Montag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr - 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr - 17.00 Uhr
zur Verfügung gestellt.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Diese sollen vorzugsweise elektronisch per E-Mail an stadtplanungsamt@bruchsal.de eingereicht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch schriftlich (Stadtplanungsamt Bruchsal, Otto-Oppenheimer-Platz 5, 76646 Bruchsal) oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Gemäß § 4a Abs. 5 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB aufgestellt wird. Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach §3Abs. 2 S. 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen; § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Bruchsal, den 05.06.2024
gez. Cornelia Petzold-Schick
Oberbürgermeisterin