Aus den Rathäusern

Bekanntmachung

Bebauungsplan „Zwischen Hebelstraße und Markgraf-Wilhelm-Straße“ sowie örtliche Bauvorschriften im Stadtteil Bad Rotenfels nach § 13a BauGB ...

Bebauungsplan „Zwischen Hebelstraße und Markgraf-Wilhelm-Straße“ sowie örtliche Bauvorschriften im Stadtteil Bad Rotenfels nach § 13a BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Gaggenau hat in seiner öffentlichen Sitzung 20. Januar 2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Zwischen Hebelstraße und Markgraf-Wilhelm-Straße“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 a BauGB sowie für den Erlass einer Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 74 LBO für den Geltungsbereich des Bebauungsplans gefasst. Gleichzeitig hat der Gemeinderat beschlossen, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Grundstücke Flst.-Nrn. 856, 856/1, 856/2, 872/3, 877/4, 878/2, 883/2, 883/2, 883/3, 884/2, 888/4, 4768, 4769, 4770, 4771, 4772, 4773, 4774, 4775 und 4776 der Gemarkung Rotenfels. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ergibt sich aus der im beigefügten Lageplan vom 23.04.2024 „schwarz“ umrandeten Fläche.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 13 a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB.

Dieser Beschluss des Gemeinderates wird hiermit bekannt gemacht.

Im Rahmen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt die öffentliche Darlegung der Planung in der Zeit vom

10. Februar 2025 bis einschließlich 10. März 2025

auf der Internetseite der Stadt Gaggenau www.gaggenau.de direkt auf der Startseite unter der Rubrik „Bürgerservice online - Öffentliche Auslegungen“ (https://www.gaggenau.de/oeffentliche-auslegungen.13737.htm).

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Foyer des Rathauses Gaggenau im EG während der nachstehenden Dienststunden öffentlich aus:

Montag und Mittwoch: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr sowie 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag: 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten sowie Stellungnahmen abzugeben. Die Stellungnahmen sollen elektronisch an stadtplanung@gaggenau.de übermittelt werden. Sie können bei Bedarf auch auf anderem Weg (z. B. schriftlich oder mündlich zur Niederschrift) bei der Stadt Gaggenau abgegeben werden.


Darüber hinaus findet noch am Donnerstag, 13. Februar 2025, 18.00 Uhr, im Bürgersaal des Rathauses in Gaggenau ein Erörterungstermin statt, bei dem die Planung und das weitere Vorgehen vorgestellt werden. Auch hier können Fragen gestellt und Anregungen abgegeben werden.

Gaggenau, 21. Januar 2025

Michael Pfeiffer

Oberbürgermeister

Erscheinung
Gaggenauer Woche mit städtischen Amtsblatt
Ausgabe 05/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.

Orte

Gaggenau

Kategorien

Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto