Bekanntmachung über die Durchführung des
Volksbegehrens „XXL-Landtag verhindern!“ über das
„Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Aufblähung des Landtags durch
Reduktion der Wahlkreise und Direktmandate von 70 auf 38 vermeiden“
Auf die Veröffentlichung im allgemeinen Teil dieses Amtsblattes wird verwiesen.
Bei der amtlichen Sammlung werden bei den Gemeindeverwaltungen während der allgemeinen Öffnungszeiten Eintragungslisten zur Unterstützung des Volksbegehrens aufgelegt. Die amtliche Sammlung dauert drei Monate von Montag, dem 5. Mai 2025 und endet am Montag, dem 4. August 2025.
Die Eintragungsliste für die Gemeinde Zwingenberg wird in der Zeit vom 5. Mai 2025 bis 4. August 2025 im Rathaus Zwingenberg, Alte Dorfstraße 8, 69439 Zwingenberg zu folgenden Öffnungszeiten: dienstags und donnerstags von 14:00 Uhr – 16:00 Uhr für Eintragungswillige zur Eintragung bereitgehalten.
Eintragungsberechtigte können bei der amtlichen Sammlung ihr Eintragungsrecht nur in der Gemeinde ausüben, in der sie ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben. Eintragungsberechtigte ohne Wohnung können sich in der Gemeinde eintragen, in der sie sich gewöhnlich aufhalten. Eine Eintragung in die bei der Gemeinde ausgelegte Eintragungsliste kann erst erfolgen, wenn die Gemeinde aufgrund der dort vorhandenen melderechtlichen Angaben feststellt, dass die Person eintragungsberechtigt ist. Eintragungswillige, die den Gemeindebediensteten nicht bekannt sind, haben sich auf Verlangen auszuweisen. Eintragungswillige sollten daher zur Eintragung ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Die Eintragungsblätter für die freie Sammlung, die in der Zeit von Montag, 5. Mai 2025 bis einschließlich Dienstag, 4. November 2025 durchgeführt wird, sind zur Bescheinigung des Eintragungsrechts bis spätestens Dienstag, 4. November 2025, bei der Gemeinde einzureichen, in der die unterzeichnende Person ihre Hauptwohnung hat. Die geprüften Eintragungsblätter verbleiben dann bei der Gemeinde.
Nach Ablauf der Einreichungsfrist werden die Eintragungslisten aus der amtlichen Sammlung und die Eintragungsblätter aus der freien Sammlung an den Kreisabstimmungsleiter beim Neckar-Odenwald-Kreis weitergegeben.