Die Kläranlage Berghausen der Gemeinde Pfinztal reinigt die Abwässer der Ortsteile Berghausen, Wöschbach, Söllingen und Teile von Kleinsteinbach. Für die Kläranlage wurde eine neue wasserrechtliche Erlaubnis beim Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe beantragt. Der Genehmigungsantrag beinhaltet die dringend notwendigen Ertüchtigungsmaßnahmen an der Kläranlage, den Ausbau der Kläranlagenkapazität und beschreibt die Sonderbetriebsphasen während der Bauzeit. Das gereinigte Abwasser aus der Kläranlage wird in die Pfinz eingeleitet.
Da dieses Vorhaben in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) fällt, wurde eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 9 UVPG i.V. m. § 7UVPG durchgeführt. Im Rahmen der Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der unteren Wasserbehörde aufgrund überschlägiger Prüfung unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 zum UVPG aufgeführten Kriterien keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 Abs. 2 UVPG zu berücksichtigen wären. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann deshalb unterbleiben. Das Ergebnis der allgemeinen Vorprüfung wird am 12.05.2025 auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe der Öffentlichkeit bekanntgemacht (https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles & Landkreis/Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen/ Umweltverträglichkeitsprüfung / UVP-Vorprüfung). Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur UVP-Vorprüfung sind Bestandteil der ausgelegten Antragsunterlagen.
Die Antragsunterlagen werden in der Zeit vom 12.05.2025 bis einschließlich 11.06.2025 bei der Gemeinde Pfinztal, Rathaus II, Bau- und Umweltamt, Kußmaulstraße 3, 76327 Pfinztal im Flur des Erdgeschosses zu den üblichen Dienststunden ausgelegt oder können auch auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe (s.o.) unter www.landkreis-karlsruhe.de Aktuelles & Landkreis/ Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen / Umweltrechtverfahren / Wasserrecht eingesehen werden. Die üblichen Dienststunden im Rathaus II der Gemeinde Pfinztal sind wie folgt: Montag bis Freitag, 08.30 bis 12.00 Uhr, Montag, 13.30 bis 18.00 Uhr und Dienstag bis Donnerstag, 13.30 bis 16.00 Uhr.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Pfinztal, Bau- und Umweltamt, Kußmaulstraße 3, 76327 Pfinztal oder beim Landratsamt Karlsruhe, Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit dem Landesdatenschutzgesetz (LDSG).
Es wird darauf hingewiesen, dass
a) nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,
b) rechtzeitig erhobene Einwendungen in einem Erörterungstermin behandelt werden,
c) in dem Erörterungstermin bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann,
d) die Unterrichtung über den Erörterungstermin ebenso wie die Zustellung der Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann, soweit mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind,
e) die wasserrechtliche Erlaubnis unbeschadet privater Rechte Dritter erfolgt.
Pfinztal, 08.05.2025
Nicola Bodner, Bürgermeisterin