Öffentliche Bekanntmachung
Gemäß § 5 Absatz 6 des Straßengesetzes für Baden-Württemberg (StrG) in der aktuellen Fassung gelten Straßen, Wege oder Plätze, die auf Grund eines förmlichen Verfahrens für den öffentlichen Verkehr angelegt wurden, mit der endgültigen Überlassung für den Verkehr als gewidmet.
Hiermit wird für die nachfolgenden Straßen deren Einstufung und der Zeitpunkt der endgültigen Überlassung für den Verkehr öffentlich bekannt gemacht.
1. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Mittelfeld III 2019“, rechtsverbindlich seit 14.04.2022, sind als Gemeindestraßen entsprechend der Zweckbestimmung im Bebauungsplan eingestuft und gewidmet:
Am Grünen Anger (Straße E)
Eulertstraße (Straße A, N1, N2)
Hugenottenstraße (Straße B, N3)
Mittelfeldstraße (Straße C)
Waldenserstraße (Straße D, N4)
Wege und Feldwege
Fußgängerbereiche
Radwege
Öffentliche Parkflächen
Die endgültige Überlassung oben genannter Straßen für den öffentlichen Verkehr erfolgt mit dieser Bekanntmachung am 16.05.2025.
2. Im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Mönchgraben – 2. Änderung“, rechtsverbindlich seit 10.08.2018, ist als Gemeindestraße entsprechend der Zweckbestimmung im Bebauungsplan eingestuft und gewidmet:
Auf der Röte (Erschließungsstraße mit Wendehammer)
Die endgültige Überlassung oben genannter Straße für den öffentlichen Verkehr hat am 23.08.2019 stattgefunden.
Der Gebrauch der genannten öffentlichen Verkehrsflächen ist jedermann im Rahmen dieser Widmung und der Verkehrsvorschriften gestattet.
Simmozheim, den 16.05.2025
gez. Stefan Feigl
Bürgermeister