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Bekanntmachung

Beschluss des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene über die Veröffentlichung des Entwurfs der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans nach...

Beschluss des Gemeindeverwaltungsverbands Hohenloher Ebene über die Veröffentlichung des Entwurfs der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 BauGB
In öffentlicher Sitzung am 28.9.2023 wurde über die eingegangenen Stellungnahmen beraten und der Entwurf zum Flächennutzungsplan und die Begründung in der vorliegenden Form gebilligt.
Auf dieser Grundlage wurde der Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie zur Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Der Beschluss über die Veröffentlichung des Flächennutzungsplans nach § 3 Abs. 2 und der Behördenbeteiligung nach § 4 (2) wird hiermit bekannt gemacht.
Ziele und Zwecke der FNP-Änderung
Der Gemeindeverwaltungsverband Hohenloher Ebene beabsichtigt, den Flächennutzungsplan im Zuge der 5. Fortschreibung fortzuschreiben. Die 5. Fortschreibung umfasst ausschließlich die Ausweisung der Gewerbeparkerweiterung des Gewerbeparks Hohenlohe nördlich der Bundesautobahn A6. Die 5. Fortschreibung wird notwendig, um den Bedürfnissen an neuen Gewerbeflächen im Gewerbepark zu entsprechen. Der Nachweis des Bedarfs an zusätzlichen Gewerbeflächen wird in der 5. Fortschreibung geführt. Die geplante Gewerbeparkerweiterung befindet sich innerhalb der in der 18. Änderung des Regionalplans Heilbronn-Franken 2020 – Weiterentwicklung der Schwerpunkte für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungseinrichtungen ausgewiesenen Fläche für Industrie und Gewerbe (Lage siehe unten).
Lageplan zur Lage des Plangebiets (unmaßstäblich, genordet)
Umweltbezogene Informationen:
Zur 5. Fortschreibung wurde ein Umweltbericht verfasst: Umweltbericht vom 5.5.2025
Inhalt: Untersuchungen zu den Schutzgütern Mensch, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter. Zusätzlich wurden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und die Abhandlung der naturschutzfachlichen Eingriffsregelung dargestellt und potenzielle Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen entsprechend der Planungsebene des Flächennutzungsplans aufgeführt.
Der Entwurf zum Flächennutzungsplan mit zeichnerischem Teil, Begründung und Umweltbericht, weitere Umweltinformationen und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden in der Zeit vom 26.5.2025 bis zum 14.7.2025 im Internet veröffentlicht. Zusätzlich zur Veröffentlichung werden die oben genannten Unterlagen im Rathaus Kupferzell, Marktstraße 14 – 16 in 74635 Kupferzell öffentlich ausgelegt.
Weitere umweltbezogene Informationen sind in den Fachgutachten zu den folgenden Umweltbelangen vorhanden:
1. Umweltbericht zum Bebauungsplan Hohebuch I (westliche Teilfläche):
– Auswirkungen auf folgende Schutzgüter nach
– Schutzgut Tiere: Lebensraumverlust Feldlerche, indirekte Beeinträchtigung Reptilien
– Schutzgut Fläche: Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen
– Schutzgut Boden/Arten Biotope: Eingriffe in Acker, Hecken, Saumstrukturen, Erhalt der Alleen
2. Artenschutzbeitrag zum Bebauungsplan Hohebuch I (westliche Teilfläche)
– Beeinträchtigungen von europäisch geschützten Arten
– Randliche Beeinträchtigung von 2 Brutrevieren der Feldlerche durch Kulissenbildung. Zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität des Feldlerchenlebensraums sind daher vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen in Form der Anlage einer Buntbrache erforderlich.
– In den Saumstrukturen wurde die Zauneidechse nachgewiesen. Die Tötung von Tieren in ihrem Habitat im Zuge der Bauarbeiten muss durch eine vorherige Vergrämung verhindert werden. Da jedoch nicht in erheblichem Umfang in die Saumstrukturen eingegriffen wird und das temporäre Ausweichen auf umliegende Flächen möglich ist, werden keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen erforderlich.
3. Faunistisches Sondergutachten zum Ausbau der BAB 6 zwischen Öhringen und Kupferzell
– Folgende Arten wurden auf einer Teilfläche der Erweiterungsfläche nachgewiesen
– Östliche Teilfläche (Flst 2012, 2013/1, 320): Nachweis von 4 Brutpaaren der Feldlerche. Reptilien wurden in diesem Bereich nicht nachgewiesen. Für den Lebensraumverlust der Feldlerche im Zuge der Gewerbeparkerweiterung sind CEF-Maßnahmen nötig (siehe oben)
– Westliche Teilfläche (Bereich BP Hohebuch I): Dieser Bereich wurde nur randlich und kleinräumig erfasst. In der Baumreihe nördlich des Domänenparks wurden Freibrüter + Höhlenbrüter nachgewiesen. Da die Allee erhalten bleibt, sind keine weiteren Maßnahmen nötig.
Umweltbezogene Informationen sind zudem in den vorliegenden, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen zu folgenden Umweltbelangen und Themenfeldern vorhanden:
– Flächenverlust von landwirtschaftlichen Produktionsflächen
– Hinweis zur Wertigkeit der Böden (Berücksichtigung aktuelle Flurbilanz)
– Einhaltung des Mindestabstands zur Waldfläche auf Flurstück 2006
– Ausgleichsmaßnahmen dürfen nicht auf wertvollen landwirtschaftlichen Flächen angelegt werden
– Immissionen (Geruch, Staub) von angrenzenden landwirtschaftlichen Betrieben sind als ortsüblich hinzunehmen. Eventuelle bauliche Maßnahmen an der Abluft des Stalls sind vom Gewerbebetrieb zu übernehmen.
– Berücksichtigung und Erhalt der Bereiche mit hohem naturschutzfachlichem Wert (Alleen, Parkanlage der Domäne im Umweltbericht und Flächennutzungsplan)
– Berücksichtigung der faunistischen Erhebungsdaten, die im Zuge des Ausbaus der A6 und dem Artenschutzbeitrag zum BP Hohebuch I gemacht wurden
– Durch die weitere Versiegelung im Zuge der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets könnte die Wasserführung des Hirschbachs und Epbachs beeinträchtigt werden
– Negative Beeinträchtigung der Grundwasserstände durch weitere Versiegelung von Boden
Folgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung mit umweltbezogenen Informationen liegen vor:
– Stellungnahme des Landesnaturschutzverbands vom 27.7.2021
– Stellungnahme des Landratsamtes Hohenlohekreis vom 6.7.2021
– Stellungnahme Bauernverband vom 5.7.2021
– Stellungnahme Regionalverband Heilbronn Franken vom 7.7.2021
– Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 21 vom 14.7.2021
– Stellungnahme Bürger 1 (+57 weitere Bürger) vom 28.6.2021 + Bürger 2 vom 23.6.2021
Der Entwurf des Flächennutzungsplans mit zeichnerischem Teil und Begründung kann auf der Internetseite der Gemeinde Kupferzell unter www.kupferzell.de/leben-wohnen/bauen-in-kupferzell/gvv-hohenloher-ebene abgerufen werden.
Zusätzlich liegen der Entwurf der 5. Fortschreibung des Flächennutzungsplans mit Begründung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit öffentlich zur Einsichtnahme und zur Äußerung während der Veröffentlichungsfrist vom 26.5.2025 bis einschließlich zum 14.7.2025 aus. Die Auslegung erfolgt während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus Kupferzell, Marktplatz 14 – 16, 74635 Kupferzell, Flurbereich 1. OG vor Zimmer 101.
Eine Einsicht in die Planunterlagen ist für die Dauer der Veröffentlichung möglich.
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an bauen@kupferzell.de übermittelt werden. Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, z.B. schriftlich per Post oder mündlich zur Niederschrift während der Dienstzeiten in den 3 Rathäusern der Verbandsgemeinden. Außerdem ist die Abgabe der Stellungnahme z.B. durch Fax oder in sonstiger Weise möglich.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht innerhalb der Veröffentlichungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan gem. § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern der Gemeindeverwaltungsverband deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist.
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist für die Änderung des Flächennutzungsplans nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Kupferzell, 14.5.2025
Christoph Spieles
Verbandsvorsitzender des GVV Hohenloher Ebene

Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt Gemeinde Kupferzell
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
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