L A N D R A T S A M T Ludwigsburg
-untere Flurbereinigungsbehörde-
Hindenburgstraße 30/1 71638 Ludwigsburg
Öffentliche Bekanntmachung
Flurbereinigung Marbach a.N./Erdmannhausen (Altenberg)
Landkreis Ludwigsburg
Bekanntgabe des Flurbereinigungsplanes und
Ladung zum Anhörungstermin nach § 59 Abs. 2 FlurbG
vom 02.06.2025
Das Landratsamt Ludwigsburg-untere Flurbereinigungsbehörde- gibt hiermit den Flurbereinigungsplan bekannt. Dieser fasst die Ergebnisse des Flurbereinigungsverfahrens Marbach a.N./Erdmannhausen (Altenberg) zusammen. Er enthält die neuen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen, weist die alten Grundstücke und Berechtigungen sowie die Abfindungen hierzu nach und regelt alle damit zusammenhängenden Rechtsverhältnisse.
Der Flurbereinigungsplan umfasst neben einem textlichen Teil auch Karten und Verzeichnisse.
Auslegung:
Der Flurbereinigungsplan liegt zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus:
Diese Bekanntmachung und die Neuordnungskarte können zusätzlich auf der Internetseite des Landesamts für Geoinformation und Landentwicklung im o. g. Verfahren (www.lgl-bw.de/4097) eingesehen werden.
Erläuterung:
Zur Erläuterung des Flurbereinigungsplans und der neuen Feldeinteilung – auf Wunsch an Ort und Stelle – wird ein Beauftragter des Landratsamts Ludwigsburg -untere Flurbereinigungsbehörde- während der gesamten Auslegung anwesend sein. In dieser Zeit können die Verzeichnisse mit personenbezogenen Daten eingesehen werden.
Anhörungstermin:
Der Termin zur Anhörung der Beteiligten nach § 59 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes in der Fassung vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) - FlurbG - findet statt am:
Donnerstag, den 10.07.2025
von 18.00 bis 19.00 Uhr in der Kelter der Weingärtner Marbach e.G., Affalterbacher Straße 65; 71672 Marbach a. N.
Zu diesem Termin werden Sie hiermit eingeladen.
Am Anfang des Termins werden wichtige Hinweise zu dessen Bedeutung und zum zeitlichen Ablauf gegeben.
Sie können Widerspruch gegen den Inhalt des Flurbereinigungsplans zur Vermeidung des Ausschlusses nur im Anhörungstermin vorbringen.
Falls Sie keinen Widerspruch erheben wollen, brauchen Sie am Anhörungstermin nicht teilzunehmen.
gez. Simmank (LVD) D.S.