B E K A N N T M A C H U N G
Die Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen hat beim Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe für ihre Entlastungsanlagen (RÜB, RÜ) die wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser in verschiedene Vorfluter beantragt.
Die Antragsunterlagen werden vom 28.07.2025 bis einschließlich 27.08.2025 bei der Gemeindeverwaltung Eggenstein-Leopoldshafen, Friedrichstraße 32, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Zimmer OG N07 während den Sprechzeiten ausgelegt. Die Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen sind wie folgt: Montag bis Freitag, 08:00 Uhr – 12.30 Uhr und Donnerstag, 14:00 Uhr – 18:00 Uhr.
Die Antragsunterlagen können auch auf der Internetseite des Landratsamtes Karlsruhe unter www.landkreis-karlsruhe.de Aktuelles & Landkreis/ Aktuelles/Amtliche Bekanntmachungen / Umweltrechtverfahren / Wasserrecht eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis 2 Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Eggenstein-Leopoldshafen, Friedrichstraße 32, 76344 Eggenstein-Leopoldshafen, Zimmer OG N07 oder beim Landratsamt Karlsruhe – Amt für Umwelt und Arbeitsschutz –, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, Einwendungen gegen das Vorhaben erheben.
Es wird darauf hingewiesen, dass
a) | nach Ablauf der für Einwendungen bestimmten Frist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, |
b) | rechtzeitig erhobene Einwendungen in einem Erörterungstermin behandelt werden, |
c) | in dem Erörterungstermin bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann, |
d) | die Unterrichtung über den Erörterungstermin ebenso wie die Zustellung der Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgen kann, soweit mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, |
e) | die wasserrechtliche Erlaubnis unbeschadet privater Rechte Dritter erfolgt. |
Eggenstein-Leopoldshafen, 25.07.2025
Lukas Lang, Bürgermeister