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Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Fälligkeit von Gewerbesteuer und Grundsteuer 2026 Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. Februar 2026 die 1. Gewerbesteuer-Vorauszahlungsrate...
Bekanntmachung Gewerbesteuer

Öffentliche Bekanntmachung Fälligkeit von Gewerbesteuer und Grundsteuer 2026


Es wird darauf hingewiesen, dass am 15. Februar 2026 die
1. Gewerbesteuer-Vorauszahlungsrate für 2026 und der
1. Grundsteuer-Teilbetrag für 2026
zur Zahlung fällig werden.
Die Zahlungspflichtigen, die nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, die fälligen Beträge sowie noch bestehende Steuer-, Beitrags-, Gebühren- oder sonstige Rückstände auf eines der nachstehenden Konten der Gemeindekasse Gemmrigheim zu überweisen:

BankBICIBAN
Kreissparkasse LudwigsburgSOLADES1LBG DE78 6045 0050 0006 0007 12
VR-Bank Ludwigsburg eG GENODES1VBB DE71 6049 1430 0135 2470 04




Damit der Zahlungseingang richtig verbucht werden kann, bitten wir, bei der Überweisung das auf den Bescheiden vermerkte Buchungszeichen anzugeben.
Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Gemeindekasse verpflichtet ist, bei verspäteter Zahlung von Steuern, Gebühren und Beiträgen Säumniszuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben, sowie für Mahnungen Gebühren zu berechnen.


Gemmrigheim, den 19. Januar 2026
gez.
Dr. Jörg Frauhammer
Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Gemmrigheim Aktuell – Gemmrigheimer Gemeindeblatt
NUSSBAUM+
Ausgabe 04/2026
von Gemeinde Gemmrigheim
22.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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