Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Unterrichtung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Bebauungsplan „Gemmrigheimer Straße West“
Der Gemeinderat der Gemeinde Gemmrigheim hat am 20.04.2026 in öffentlicher Sitzung die Abwägung zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen vorgenommen und beschlossen, den Bebauungsplan „Gemmrigheimer Straße West“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Ziel ist es, die bisherige Lagerfläche auf der ehemaligen Kiesgrube und die angrenzenden Ackerflächen als gewerbliche Flächen auszuweisen, um den Bedarf örtlicher Betriebe decken zu können. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Lageplan dargestellt. Die Fläche liegt an der Gemmrigheimer Schleuse direkt im Anschluss an die Besigheimer Gemarkung und das dortige Baugebiet Neusatz. Dieser ist nachstehend abgedruckt:
Die bereits vorliegenden (umweltbezogenen) Stellungnahmen sind in der Abwägung (Anlage 7) enthalten. Weitere umweltbezogenen Informationen sind im Umweltbericht enthalten. Dieser beinhaltet eine Beurteilung der Schutzgüter Wasser, Luft und Klima, Boden, Landschaftsbild und Erholung, Fläche sowie Pflanzen und Tiere und eine Eingriffs-/Ausgleichsbilanz. Außerdem wurde eine artenschutzrechtliche Übersichtsbegehung durchgeführt. Bezüglich der Auffüllung der ehemaligen Kies- und Sandgrube liegt eine orientierende Untersuchung, eine speziellere Untersuchung des Grundwassers vor. Die Ergebnisse wurden durch die Untersuchung von 2025 erweitert, dort wurde der Untergrund auch auf seine mögliche Versickerungsfähigkeit hin untersucht.
Der Entwurf des Bebauungsplanes vom 24.06.2024/23.03.2026 mit Begründung vom 24.06.2024/23.03.2026, der Kurzbericht zur artenschutzrechtlichen Übersichtsbegehung vom 11.06.2024, der Umweltbericht vom 24.09.2024, die orientierende Erkundung Altablagerung Neusatz vom Juli 2000, die erweiterte orientierende Untersuchung Altablagerung (Grundwasser) vom August 2003, das Altlastengutachten orientierende Untersuchung vom 19.10.2025 und die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 20.04.2026 werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
24.04.2026 bis 01.06.2026 je einschließlich
(Auslegungsfrist)
im Internet zentral unter www.o-sp.de/roosplan/plan veröffentlicht. Der Veröffentlichungstext erscheint im Amtsblatt der Gemeinde und auf deren Homepage. Unter dem zentralen Link können Stellungnahmen direkt abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist auch bei der Gemeinde Gemmrigheim abgegeben werden können. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist es zweckmäßig, die Anschrift des Verfassers anzugeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben. Zuständig bei der Gemeinde Gemmrigheim ist das Bauamt unter der E-Mail-Adresse bauamt@gemmrigheim.de. Die Unterlagen können zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet beim Bauamt der Gemeindeverwaltung Gemmrigheim, Rathaus, Ottmarsheimer Straße 1, Zimmer 12 während der Dienststunden (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Dienstag von 16:00 Uhr bis 18.00 Uhr) in Papierform eingesehen werden.
Gemmrigheim, 24.04.2026
gez. Dr. Jörg Frauhammer
Bürgermeister