Die Bundesrepublik Deutschland, endvertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Südwest in Stuttgart, plant zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und zur Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben. Mit der Planung und Realisierung der Maßnahme ist die Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und -bau GmbH (kurz: DEGES), Zimmerstraße 54, 10117 Berlin, beauftragt.
Um die Planung ordnungsgemäß vorbereiten zu können, ist es notwendig, auf den Flurstücken
4848, 4856, 4856/1, 4844, 4845, 4847, 4842, 4840/2, 4841, 4843/1, 4840/1, 4839/1, 4839/2, 4839/3, 4839/4, 5014/9, 5014/11, 4859/1, 4860, 5017/9, 5018/3, 5014, 5019/8, 5021/10, 5021/11, 5017, 5017/6, 5017/7, 5017/8, 5021/12, 5021, 5021/13, 5021/1, 5021/15, 5021/3, 5034/1, 5028/1, 5028/2, 5028/3, 5028/4, 5021/21, 5021/22, 5021/25, 5023, 5037/4, 5045, 5039, 5046/2, 5042/1, 5043/1, 5035/1, 5021/16, 5021/17, 5021/5, 5021/18, 5021/19, 5021/7, 5021/20, 5019/5, 5019/6, 5028/5, 5028/6, 5028/7, 5026, 5027, 5027/1, 5037/1, 5037/2, 5057, 5058, 5060, 5063, 5064, 5056, 5040, 4911, 4924, 4925, 4917/6, 4928/1, 4933, 4933/2, 4928, 4914/1, 4916/1, 4917, 4917/7, 4926, 4919/1, 4927/1, 4920, 4920/1, 4921, 4922, 4923, 4939/12, 4939/13, 4939/14, 4939/15, 4936, 4939/17, 4857, 4843/2, 5014/8, 5021/14, 5021/2, 5021/4, 5021/6, 5019, 5033/1, 5028, 5025, 5046/1, 5061, 5065, 4859, 4849/1, 4938, 5067, 5052/1, 5059, 5066, 5065/1, 4839
in der Zeit vom
Folgende Arbeiten sollen durchgeführt werden:
1) Durchführung von Kartierungsarbeiten verschiedener Tierarten und Tiergruppen (Tag- und Nachtbegehungen) zur Umsetzung der umweltfachlichen Planungen für die VKE E081, A 8/A 81/A 831 Um- und Ausbau des AK Stuttgart.
2) Durchführung von vegetationskundlichen Kartierungsarbeiten zur Umsetzung der umweltfachlichen Planungen für die VKE E081, A 8/A 81/A 831 Um- und Ausbau des AK Stuttgart.
Da die genannten Arbeiten im öffentlichen Interesse liegen und für die spätere Durchführung der geplanten Maßnahmen unabdingbar sind, sind die Grundstückseigentümer sowie die Nutzungsberechtigten aufgrund von § 16a Abs. 1 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) verpflichtet, die Durchführung dieser Arbeiten zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Autobahn GmbH des Bundes durchgeführt werden. Etwaige unmittelbare Vermögensnachteile, die durch diese Arbeiten entstehen sollten, werden angemessen in Geld entschädigt.
Durch die Vorarbeiten wird noch nicht über die Zulassung und die Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Die Arbeiten werden durch Beauftragte der DEGES durchgeführt.
Den von den geplanten Vorarbeiten betroffenen Grundstückseigentümern oder Nutzungsberechtigten wird hiermit Gelegenheit zur Stellungnahme zu den geplanten Vorarbeiten bis zum 28.02.2025 gegeben. Sofern gegen die beabsichtigen Vorarbeiten, ggf. auch bezüglich des geplanten Zeitraumes, Einwände bestehen, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung innerhalb der genannten Frist an
Wir weisen darauf hin, dass die gesetzliche Duldungspflicht im Falle eines fehlenden Einverständnisses zwangsweise durchgesetzt werden kann.