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Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plochingen für das Haushaltsjahr 2025

B e k a n n t m a c h u n g der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plochingen für das Haushaltsjahr 2025 I. Aufgrund des § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung...

B e k a n n t m a c h u n g der 1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plochingen

für das Haushaltsjahr 2025

I. Aufgrund des § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) werden nachfolgend die Haushaltssatzung der Stadt Plochingen für das Jahr 2025 bekannt gemacht:

Stadt Plochingen

Kreis Esslingen

1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Plochingen

für das

Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.07.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie

die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden BeträgenBisher festgesetzte Beträge2025Änderung um(+/-)Neue festgesetzte Beträge 2025
EUREUREUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von49.883.600-3.854.30046.029.300
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von52.550.900609.60053.160.500
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von-2.667.300-4.463.900-7.131.200
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von00
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von00
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von00
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von-2.667.300-4.463.900-7.131.200
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von49.315.600-3.854.30045.461.300
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von50.043.300609.60050.652.900
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 u. 2.2) von-727.700-4.463.900-5.191.600
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von5.582.1005.582.100
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von17.482.00017.482.000
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von-11.899.900-11.899.900
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von-12.627.600-4.463.900-17.091.500
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von260.600260.600
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von-555.600-555.600
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von-295.000-295.000
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von-12.922.600-4.463.900-17.386.500
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0 0 0
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf18.971.000 0 18.971.000
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird (unverändert) festgesetzt auf4.000.00004.000.000

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden (unverändert) festgesetzt
1. für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 400 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 269 v.H.
der Steuermessbeträge;
2. für die Gewerbesteuer auf 400 v.H.
der Steuermessbeträge.

Plochingen, den 30.07.2025
Frank Buß
Bürgermeister

II. Mit Erlass vom 05.08.2025 hat das Landratsamt Esslingen als Aufsichtsbehörde zur Nachtragshaushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Plochingen die Gesetzmäßigkeit gemäß §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

III. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 81 Abs. 3 GemO in Verbindung mit § 3 EigBG mit dem Hinweis, dass die Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan von Freitag, den 15.08.2025, an 7 Tagen im Rathaus, Bürgerservice, Schulstraße 5, öffentlich ausliegt.

Plochingen, den 08.08.2025

- Kämmerei -

Anhang
Dokument
Erscheinung
Plochinger Nachrichten – Amtsblatt Stadt Plochingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 33/2025
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