I. Aufgrund des § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit § 3 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) werden nachfolgend die Haushaltssatzung der Stadt Plochingen für das Jahr 2025 bekannt gemacht:
Stadt Plochingen
Kreis Esslingen
Auf Grund der §§ 79 und 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 29.07.2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden die voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie
die eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen wie folgt festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | Bisher festgesetzte Beträge2025 | Änderung um(+/-) | Neue festgesetzte Beträge 2025 |
EUR | EUR | EUR | |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 49.883.600 | -3.854.300 | 46.029.300 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 52.550.900 | 609.600 | 53.160.500 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -2.667.300 | -4.463.900 | -7.131.200 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 | 0 | |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 | 0 | |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 | 0 | |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -2.667.300 | -4.463.900 | -7.131.200 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |||
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 49.315.600 | -3.854.300 | 45.461.300 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 50.043.300 | 609.600 | 50.652.900 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 u. 2.2) von | -727.700 | -4.463.900 | -5.191.600 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 5.582.100 | 5.582.100 | |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 17.482.000 | 17.482.000 | |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -11.899.900 | -11.899.900 | |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -12.627.600 | -4.463.900 | -17.091.500 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 260.600 | 260.600 | |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -555.600 | -555.600 | |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -295.000 | -295.000 | |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -12.922.600 | -4.463.900 | -17.386.500 |
§ 2 Kreditermächtigung | |||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 | 0 | 0 |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | |||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigung zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 18.971.000 | 0 | 18.971.000 |
§ 4 Kassenkredite | |||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird (unverändert) festgesetzt auf | 4.000.000 | 0 | 4.000.000 |
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden (unverändert) festgesetzt | |
1. für die Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 400 v.H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 269 v.H. |
der Steuermessbeträge; | |
2. für die Gewerbesteuer auf | 400 v.H. |
der Steuermessbeträge. |
Plochingen, den 30.07.2025
Frank Buß
Bürgermeister
II. Mit Erlass vom 05.08.2025 hat das Landratsamt Esslingen als Aufsichtsbehörde zur Nachtragshaushaltssatzung und zum Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 der Stadt Plochingen die Gesetzmäßigkeit gemäß §§ 81 Abs. 2 und 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
III. Die Bekanntmachung erfolgt gemäß § 81 Abs. 3 GemO in Verbindung mit § 3 EigBG mit dem Hinweis, dass die Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan von Freitag, den 15.08.2025, an 7 Tagen im Rathaus, Bürgerservice, Schulstraße 5, öffentlich ausliegt.
Plochingen, den 08.08.2025
- Kämmerei -