Stadt Neudenau Landkreis Heilbronn
Der Gemeinderat der Stadt Neudenau hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.1.2025 beschlossen, dass eine Teilfläche der Bergstraße mit ca. 578 m², Flst. Nr. 5130,
Gemarkung Neudenau, künftig dem öffentlichen Verkehr gemäß § 7 Absatz 1 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
11.5.1992 und den sich darauf anschließenden Änderungen, entzogen wird (Einziehung).
Die Einziehung erfolgt, da diese Teilfläche der Bergstraße, Flst. Nr. 5130, Gemarkung Neudenau für den Verkehr entbehrlich ist. Ein Lageplan, in dem die eingezogene
Verkehrsfläche dargestellt ist, kann während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Stadt Neudenau, 2. Stock, Zimmer 2.04, Hauptstraße 27, 74861 Neudenau, eingesehen werden.
Die Einziehung wird hiermit gemäß § 7 Absatz 4 StrG öffentlich bekannt gemacht. Die eingezogene Verkehrsfläche verliert mit dem Zeitpunkt der Veröffentlichung ihre Eigenschaft als öffentliche Verkehrsfläche. Die Einziehung gilt am Tage nach dieser Veröffentlichung als bekannt gegeben.
Gegen die Einziehung dieser Verkehrsfläche kann innerhalb eines Monates nach Bekanntgabe bei der Stadt Neudenau, Hauptstraße 27, 74861 Neudenau, Widerspruch
erhoben werden.
Neudenau, 3.2.2025
Stadt Neudenau
gez. Jochen Hoffer, Bürgermeister