Nach den Vorschriften des Wasserverbandsgesetzes und der Verbandssatzung in Verbindung mit der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg sind die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan nach Bestätigung der Gesetzmäßigkeit und evtl. notwendiger Genehmigungen der Rechtsaufsichtsbehörde bezüglich des Gesamtbetrages etwaiger Kreditaufnahmen oder Verpflichtungsermächtigungen öffentlich bekanntzumachen.
Die Haushaltssatzung 2025 vom 12.2.2025 wird nachstehend abgedruckt. Zugleich wird auf die öffentliche Auslegung des Haushaltsplanes hingewiesen.
Die 47. Verbandsversammlung hat am 12.2.2025 nach § 20 der Verbandssatzung vom 17. Juni 2005 folgenden Haushaltsplan für das Jahr 2025 beschlossen:
§ 1
Haushaltsvolumen
Die Einnahmen und Ausgaben betragen je 91.500 EUR.
§ 2
Kassenkredite und Kreditermächtigung
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf 30.000 EUR und der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 0,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Deckungsfähigkeit
Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. Mehreinnahmen können für Mehrausgaben verwendet werden.
§ 4
Wasserpreis
Der Wasserpreis wird mit 0,45 EUR/m³, die Mindestpauschale mit 90,- EUR je Anschluss, festgesetzt. Zu den Beträgen kommt noch die gesetzliche Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 7 % hinzu.
Dossenheim, den 12.2.2025
gez. Stöhr, Vorsitzender
Das Landratsamt – Kommunalrechtsamt – des Rhein-Neckar-Kreises hat als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde mit Verfügung vom 26.2.2025 den Haushaltsplan zur Kenntnis genommen und die Gesetzmäßigkeit bestätigt. Dabei wurde der Höchstbetrag der Kassenkredite gemäß § 89 Abs. 2 GemO genehmigt. Der Haushaltsplan 2025 kann in der Zeit vom 17. März bis einschließlich 21.3.2025 von jedermann eingesehen werden. Bitte vereinbaren Sie zu diesem Zweck einen Termin unter Tel. 06221 – 867656 (AB) bzw. 06221 – 862513 oder senden Sie eine Nachricht an E-Mail: geschaeftsfuehrung@beregnungsverband-dossenheim.de.
(T. Schiller)