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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025

Öffentliche Bekanntmachung Zweckverband Pattonville Gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Baden-Württemberg...


Öffentliche Bekanntmachung

Zweckverband Pattonville

Gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Baden-Württemberg (GKZ) i. V. mit § 81 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) gibt der Zweckverband Pattonville die Haushaltssatzung 2025 bekannt.

(1) Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Pattonville hat in ihrer Sitzung am 10.04.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

Haushaltssatzung

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

  1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen:

1.01

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

12.011.500 €

1.02

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

12.011.500 €

1.03

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.01. und 1.02) von

0 €

1.04

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge

0 €

1.05

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0 €

1.06

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.04 und 1.05) von

0 €

1.07

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.03 und 1.06) von

0 €

2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen:

im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen:

2.01

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

11.482.800 €

2.02

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

11.470.000 €

2.03

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.01 und

2.02) von

12.800 €

2.04

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

6.135.373 €

2.05

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

8.391.773 €

2.06

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.04 und 2.05) von

-2.256.400 €

2.07

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.03 und

2.06) von

-2.243.600 €

2.08

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.09

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10.

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.08 und 2.09) von

0

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.07 und 2.10) von

-2.243.600 €

§ 2

Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf0

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 3.883.913 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.350.000 €

§ 5

Verbandsumlage

1. Die nicht gedeckten Aufwendungen des Verbandes werden durch eine Verbandsumlage finanziert. Die Ermittlung und Aufteilung der Umlagesumme sind in § 9 der Verbandssatzung geregelt.

2. Danach werden die jährlichen Umlagen von den Mitgliedsgemeinden entsprechend ihrer im Verbandsgebiet (anteilige Gemarkungsfläche) lebenden Einwohner aufgebracht (Stichtag 30.06.2024). Für die Bestimmung der Einwohnerzahl findet § 143 GemO entsprechende Anwendung.

3. Die Einwohnerzahlen zum 30. Juni 2024 betrugen:

Gesamteinwohner
im Verbandsgebiet: 7.571 (100,00 % der Gesamteinwohner)
Davon auf Markung
Remseck am Neckar:5.190 (68,55 % der Gesamteinwohner)
Kornwestheim: 2.381(31,45 % der Gesamteinwohner)

4. Eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage für den Ergebnishaushalt nach § 9 Abs. 1a der Verbandssatzung wird für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt erhoben:

Für das Jahr 2025 ergibt sich ein Verwaltungs- und

Betriebskostenumlage-Gesamtbetragvon

7.598.200 €

Es entfallen davon auf:

die Stadt Remseck am Neckar:

5.208.600 €

die Stadt Kornwestheim:

2.389.600 €

5. Die Bestandteile und Ermittlung der allgemeinen Kapitalumlage für die Verbandsmitglieder sind in § 9 Abs. 1b der Verbandssatzung festgelegt. Für das Jahr 2025 wird keine allgemeine Kapitalumlageerhoben.

6. Die Bestandteile und Ermittlung der Kapitalumlage für die Deckung der Kosten des Investitionsvorhabens Arkansasstraße wurden gemäß § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgelegt.

Kapitalumlage-Gesamtbetrag 2025

für das Investitionsvorhaben Arkansasstraße

4.443.174 €

Es entfallen davon auf:

- die Stadt Remseck am Neckar:

2.113.618 €

- die Stadt Kornwestheim:

2.329.556 €


(2) Gemäß § 28 Abs. 1 GKZ i. V. m. § 121 Abs. 2 GemO und § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO hat das Regierungspräsidium Stuttgart mit Bescheid vom 13.05.2025 die Gesetzmäßigkeit der von der Verbandsversammlung am 10.04.2025 beschlossenen Haushaltssatzung bestätigt.

(3) Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen ab dem 06.06.2025 bis einschließlich 18.06.2025 im Bürgeramt Pattonville, John-F.-Kennedy-Allee 19/4, 71686 Remseck am Neckar-Pattonville, zur Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus.

Pattonville, den 10.04.2025

Dirk Schönberger

Zweckverbandsvorsitzender

Erscheinung
Remseck Woche – Amtsblatt der Stadt Remseck am Neckar
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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