Aus den Rathäusern

Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 – Abwasserverband Unteres Glattal

I. Aufgrund von § 4 Abs. 3 GemO i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO wird folgende Haushaltssatzung öffentlich bekannt gegeben: ...

I. Aufgrund von § 4 Abs. 3 GemO i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO wird folgende Haushaltssatzung öffentlich bekannt gegeben:

Haushaltssatzung des Abwasserverbands „Unteres Glattal“

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund der §§ 18, 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 28.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden BeträgenEUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

486.345

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

486.345

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

486.345

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

486.345

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

0

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

560.500

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

560.500

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

0

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0

2.11 Veranschlagte Änderung d. Finanzierungsmittelbestands
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 590.000 EUR

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 5 Umlagen

Die Verbandsumlage wird wie folgt vorläufig festgesetzt

- Personal- und Verwaltungskostenumlage 485.915 EUR

- Kapitalumlage 560.500 EUR

II. Das Landratsamt Rottweil als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 05.12.2024, Az.: 200.1, 030.31/KL, die Gesetzmäßigkeit vorstehender Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bestätigt und für vollziehbar erklärt.

III. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Abwasserverband „Unteres Glattal“ geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

IV. Der Haushaltsplan des Abwasserverbands „Unteres Glattal“ für das Haushaltsjahr 2025 liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO von

Montag, 13.01.2025 bis Dienstag, 21.01.2025 (je einschließlich)

während der üblichen Sprechstunden bei der Stadtverwaltung Dornhan, Zimmer 205, öffentlich aus.

Dornhan, 10.01.2025

gez. Markus Huber

Verbandsvorsitzender


Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Loßburg
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025

Orte

Loßburg

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Aus den Rathäusern
von Gemeinde Loßburg
10.01.2025
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