I. Aufgrund von § 4 Abs. 3 GemO i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO wird folgende Haushaltssatzung öffentlich bekannt gegeben:
für das Haushaltsjahr 2025
Auf Grund der §§ 18, 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i. V. m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Verbandsversammlung am 28.11.2024 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
Der Haushaltsplan wird festgesetzt:
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 486.345 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 486.345 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 486.345 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 486.345 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 0 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 560.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 560.500 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | 0 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 0 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 |
2.11 Veranschlagte Änderung d. Finanzierungsmittelbestands Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 590.000 EUR
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 0 EUR
Die Verbandsumlage wird wie folgt vorläufig festgesetzt
- Personal- und Verwaltungskostenumlage 485.915 EUR
- Kapitalumlage 560.500 EUR
II. Das Landratsamt Rottweil als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 05.12.2024, Az.: 200.1, 030.31/KL, die Gesetzmäßigkeit vorstehender Haushaltssatzung mit Haushaltsplan bestätigt und für vollziehbar erklärt.
III. Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Abwasserverband „Unteres Glattal“ geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
IV. Der Haushaltsplan des Abwasserverbands „Unteres Glattal“ für das Haushaltsjahr 2025 liegt gem. § 81 Abs. 3 GemO von
Montag, 13.01.2025 bis Dienstag, 21.01.2025 (je einschließlich)
während der üblichen Sprechstunden bei der Stadtverwaltung Dornhan, Zimmer 205, öffentlich aus.
Dornhan, 10.01.2025
gez. Markus Huber
Verbandsvorsitzender