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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 der Stadt Neckarsulm

1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 23.01.2025...

1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 23.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1

Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1.Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

156.180.200 EUR

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

172.090.000 EUR

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-15.909.800 EUR

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

150.000 EUR

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 EUR

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

150.000 EUR

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) von

-15.759.800 EUR

2.Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

155.162.200 EUR

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

194.036.200 EUR

2.3Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-38.874.000 EUR

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

11.888.700 EUR

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

40.597.100 EUR

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-28.708.400 EUR

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-67.582.400 EUR

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von
2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0 EUR

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-67.582.400 EUR

§ 2
Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird

festgesetzt auf 0 EUR

davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20.000.000 EUR

§ 5

Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H.

2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.

3. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.

der Steuermessbeträge.

Neckarsulm, 24.01.2025

gez.

Steffen Hertwig

Oberbürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit gemäß § 81 (3) GemO öffentlich bekannt gemacht.

Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde nach § 81 (2) GemO dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde am 31.01.2025 vorgelegt.

Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung wurde gemäß § 121 (2) GemO vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 14.05.2025 bestätigt.

In der Haushaltssatzung gibt es keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Haushaltsplan ist auf der Homepage der Stadt (www.neckarsulm.de) unter „NECKARSULM kennenlernen/Politik&Gemeinderat/Finanzen“ abrufbar.


Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs AQUAtoll

1. Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund von § 14 ff des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 23.01.2025 den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb AQUAtoll wie folgt beschlossen:

§ 1

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

1. im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der Erträge von

601.100 EUR

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen von

5.058.064 EUR

1.3veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

-4.456.964 EUR

2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

3.897.664 EUR

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

3.866.884 EUR

2.3veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

30.780 EUR

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.200 EUR

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

2.700.000 EUR

2.6veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-2.697.800 EUR

2.7veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-2.667.020 EUR

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

2.796.193 EUR

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

126.142 EUR

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

2.670.051 EUR

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

3.031 EUR

§ 2

Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt auf 0 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 0 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 600.000 €

Neckarsulm, 24.01.2025

gez.

Steffen Hertwig

Oberbürgermeister

2.Bekanntmachung des Wirtschaftsplans

Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen wurde gemäß § 81 (2) GemO dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde am 31.01.2025 vorgelegt.

Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über den Wirtschaftsplan wurde gemäß § 121 (2) GemO vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 14.05.2025 bestätigt.

Im Wirtschaftsplan gibt es keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Wirtschaftsplan (als Anlage im Haushaltsplan) ist auf der Homepage der Stadt (www.neckarsulm.de) unter „NECKARSULM kennenlernen/Politik &Gemeinderat/Finanzen“ abrufbar.

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs Stadtwerke Neckarsulm

1. Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund von § 14 ff des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 23.01.2025 den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Neckarsulm wie folgt beschlossen:

§ 1

Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:

1. im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der Erträge von

47.483.937 EUR

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen von

46.995.743 EUR

1.3veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2)

488.194 EUR

2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

47.076.862 EUR

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von

44.401.374 EUR

2.3veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

2.675.488 EUR

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

407.075 EUR

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

10.170.000 EUR

2.6veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-9.762.925 EUR

2.7veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-7.087.437 EUR

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

9.269.885 EUR

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.983.739 EUR

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

7.286.146 EUR

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

198.709 EUR

§ 2

Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 9.091.385 €

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 0 €

§ 4

Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 9.385.140 €

Neckarsulm, 24.01.2025

gez.

Steffen Hertwig

Oberbürgermeister

2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplans

Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen wurde gemäß § 81 (2) GemO dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde am 31.01.2025 vorgelegt.

Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über den Wirtschaftsplan wurde gemäß § 121 (2) GemO vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 14.05.2025 bestätigt.

Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) wurde gemäß § 12 (4) EigBG i. V. m. § 87 (2) GemO genehmigt.

Im Wirtschaftsplan gibt es ansonsten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.

Der Wirtschaftsplan (als Anlage im Haushaltsplan) ist auf der Homepage der Stadt (www.neckarsulm.de) unter „NECKARSULM kennenlernen/Politik&Gemeinderat/Finanzen“ abrufbar.

Erscheinung
Neckarsulm Journal
Ausgabe 22/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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