1. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 23.01.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
| 1. | Im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | |
| 1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 156.180.200 EUR |
| 1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 172.090.000 EUR |
| 1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -15.909.800 EUR |
| 1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 150.000 EUR |
| 1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 EUR |
| 1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 150.000 EUR |
| 1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) von | -15.759.800 EUR |
| 2. | Im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
| 2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 155.162.200 EUR |
| 2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 194.036.200 EUR |
| 2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -38.874.000 EUR |
| 2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 11.888.700 EUR |
| 2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 40.597.100 EUR |
| 2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -28.708.400 EUR |
| 2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -67.582.400 EUR |
| 2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | |
| 2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | |
| 2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 EUR |
| 2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -67.582.400 EUR |
§ 2
Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird
festgesetzt auf 0 EUR
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf 0 EUR
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen
für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 20.000.000 EUR
§ 5
Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1. für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 300 v. H.
2. für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 400 v. H.
3. für die Gewerbesteuer auf 340 v. H.
der Steuermessbeträge.
Neckarsulm, 24.01.2025
gez.
Steffen Hertwig
Oberbürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit gemäß § 81 (3) GemO öffentlich bekannt gemacht.
Die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde nach § 81 (2) GemO dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde am 31.01.2025 vorgelegt.
Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über die Haushaltssatzung wurde gemäß § 121 (2) GemO vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 14.05.2025 bestätigt.
In der Haushaltssatzung gibt es keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Haushaltsplan ist auf der Homepage der Stadt (www.neckarsulm.de) unter „NECKARSULM kennenlernen/Politik&Gemeinderat/Finanzen“ abrufbar.
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs AQUAtoll
1. Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund von § 14 ff des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 23.01.2025 den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb AQUAtoll wie folgt beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen
| 1.1 | Gesamtbetrag der Erträge von | 601.100 EUR |
| 1.2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 5.058.064 EUR |
| 1.3 | veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | -4.456.964 EUR |
2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
| 2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 3.897.664 EUR |
| 2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 3.866.884 EUR |
| 2.3 | veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 30.780 EUR |
| 2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.200 EUR |
| 2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.700.000 EUR |
| 2.6 | veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -2.697.800 EUR |
| 2.7 | veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -2.667.020 EUR |
| 2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 2.796.193 EUR |
| 2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 126.142 EUR |
| 2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 2.670.051 EUR |
| 2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 3.031 EUR |
§ 2
Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf 0 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 0 €
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 600.000 €
Neckarsulm, 24.01.2025
gez.
Steffen Hertwig
Oberbürgermeister
2.Bekanntmachung des Wirtschaftsplans
Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen wurde gemäß § 81 (2) GemO dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde am 31.01.2025 vorgelegt.
Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über den Wirtschaftsplan wurde gemäß § 121 (2) GemO vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 14.05.2025 bestätigt.
Im Wirtschaftsplan gibt es keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Wirtschaftsplan (als Anlage im Haushaltsplan) ist auf der Homepage der Stadt (www.neckarsulm.de) unter „NECKARSULM kennenlernen/Politik &Gemeinderat/Finanzen“ abrufbar.
Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs Stadtwerke Neckarsulm
1. Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025
Aufgrund von § 14 ff des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 23.01.2025 den Wirtschaftsplan 2025 für den Eigenbetrieb Stadtwerke Neckarsulm wie folgt beschlossen:
§ 1
Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan wird festgesetzt:
1. im Erfolgsplan mit folgenden Beträgen
| 1.1 | Gesamtbetrag der Erträge von | 47.483.937 EUR |
| 1.2 | Gesamtbetrag der Aufwendungen von | 46.995.743 EUR |
| 1.3 | veranschlagtes Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 488.194 EUR |
2. im Liquiditätsplan mit folgenden Beträgen
| 2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 47.076.862 EUR |
| 2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit von | 44.401.374 EUR |
| 2.3 | veranschlagter Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 2.675.488 EUR |
| 2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 407.075 EUR |
| 2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 10.170.000 EUR |
| 2.6 | veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -9.762.925 EUR |
| 2.7 | veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -7.087.437 EUR |
| 2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 9.269.885 EUR |
| 2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.983.739 EUR |
| 2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 7.286.146 EUR |
| 2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 198.709 EUR |
§ 2
Kreditermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 9.091.385 €
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 0 €
§ 4
Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 9.385.140 €
Neckarsulm, 24.01.2025
gez.
Steffen Hertwig
Oberbürgermeister
2. Bekanntmachung des Wirtschaftsplans
Der vorstehende Wirtschaftsplan wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der vom Gemeinderat beschlossene Wirtschaftsplan mit seinen Anlagen wurde gemäß § 81 (2) GemO dem Regierungspräsidium Stuttgart als Rechtsaufsichtsbehörde am 31.01.2025 vorgelegt.
Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses über den Wirtschaftsplan wurde gemäß § 121 (2) GemO vom Regierungspräsidium Stuttgart mit Schreiben vom 14.05.2025 bestätigt.
Der festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kreditermächtigungen) wurde gemäß § 12 (4) EigBG i. V. m. § 87 (2) GemO genehmigt.
Im Wirtschaftsplan gibt es ansonsten keine genehmigungspflichtigen Bestandteile.
Der Wirtschaftsplan (als Anlage im Haushaltsplan) ist auf der Homepage der Stadt (www.neckarsulm.de) unter „NECKARSULM kennenlernen/Politik&Gemeinderat/Finanzen“ abrufbar.