Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 25.03.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2025
1. Die Ergebnishaushalte werden festgesetzt mit den folgenden BeträgenEUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 496.800 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 496.800 |
1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 480.800 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 425.800 |
2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts | 55.000 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 62.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 500.000 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus | -437.500 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf | 382.500 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 395.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -12.500 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus | 382.500 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, | 0 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen | 395.000 |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf | 0 |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 90.000 |
§ 5 Verbandsumlage
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
Die Verbandsumlage wird festgesetzt
1. Im Ergebnishaushalt als Betriebskostenumlage in Höhe von471.900 EUR
und als Kapitaldienstumlage in Höhe von1.000 EUR.
2. Als Einzahlung aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt
als Kapitaldienstumlage in Höhe von12.500 EUR
und als Eigenvermögensumlage (Erstattung) in Höhe von0 EUR.
Die Beträge sind Planansätze; die endgültige Höhe richtet sich nach dem Rechnungsergebnis.
Starzach, den 25.03.2025
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Thomas Noé, Verbandsvorsitzender
Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 14.04.2025 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Tübingen am 04.07.2025 bestätigt. Die Prüfung des Haushaltsplans und seiner Anlagen ergab keine wesentliche Beanstandung. Die Haushaltssatzung beinhaltet genehmigungspflichtige Kreditaufnahmen von 395.000 EUR, welche genehmigt wurden. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 03.11.2025 bis 11.11.2025 je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Starzach-Bierlingen Zimmer 32 zur öffentlichen Einsichtnahme aus
Starzach, den 25.03.2025
Thomas Noé, Verbandsvorsitzender