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Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 des Abwasserzweckverbandes Börstingen:

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung 1. Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Börstingen für die Haushaltsjahre 2025...

Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

1. Haushaltssatzung des Abwasserzweckverbandes Börstingen für die Haushaltsjahre 2025

Auf Grund von § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 25.03.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt 2025

1. Die Ergebnishaushalte werden festgesetzt mit den folgenden BeträgenEUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

496.800

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

496.800

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

480.800

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

425.800

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

55.000

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

62.500

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

500.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf aus
Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-437.500

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelbedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

382.500

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

395.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-12.500

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

382.500

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen wird festgesetzt auf

395.000

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf

0

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

90.000

§ 5 Verbandsumlage

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

Die Verbandsumlage wird festgesetzt

1. Im Ergebnishaushalt als Betriebskostenumlage in Höhe von471.900 EUR

und als Kapitaldienstumlage in Höhe von1.000 EUR.

2. Als Einzahlung aus Investitionstätigkeit im Finanzhaushalt

als Kapitaldienstumlage in Höhe von12.500 EUR

und als Eigenvermögensumlage (Erstattung) in Höhe von0 EUR.

Die Beträge sind Planansätze; die endgültige Höhe richtet sich nach dem Rechnungsergebnis.


Starzach, den 25.03.2025

… … … … … … … …

Thomas Noé, Verbandsvorsitzender

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wurde gemäß § 81 Absatz 2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 14.04.2025 vorgelegt. Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt Tübingen am 04.07.2025 bestätigt. Die Prüfung des Haushaltsplans und seiner Anlagen ergab keine wesentliche Beanstandung. Die Haushaltssatzung beinhaltet genehmigungspflichtige Kreditaufnahmen von 395.000 EUR, welche genehmigt wurden. Der Haushaltsplan liegt gemäß § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 03.11.2025 bis 11.11.2025 je einschließlich, während der Dienststunden im Rathaus Starzach-Bierlingen Zimmer 32 zur öffentlichen Einsichtnahme aus

Starzach, den 25.03.2025

Thomas Noé, Verbandsvorsitzender

Erscheinung
Gemeinde Eutingen im Gäu – Eutingen, Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2025
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