Der Gemeinderat der Gemeinde Ebhausen hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 die Haushaltssatzung einschließlich des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebhausen hat in seiner Sitzung am 16. Dezember 2025 den Wirtschaftsplan für den Eigenbetrieb „e.werk“ für das Wirtschaftsjahr 2026 beschlossen.
Die Haushaltssatzung wird gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg vom 24.07.2000 (GBl. S. 581 ber. S. 698) nachstehend in vollem Wortlaut öffentlich bekannt gemacht.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan einschließlich des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb „e.werk“ in der Zeit vom 01. April bis 10. April 2026 (je einschließlich), öffentlich zur Einsichtnahme durch jedermann im Rathaus Ebhausen, Marktplatz 1, Zimmer 105, während der Dienststunden ausliegt.
Gemeinde Ebhausen
Kreis Calw
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 16. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Jahr 2026 wird festgesetzt:
| 1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
| 1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 14.455.393 |
| 1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | -15.027.274 |
| 1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | -571.881 |
| 1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge | 0 |
| 1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen | 0 |
| 1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 0 |
| 1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | -571.881 |
| 2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | |
| 2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 13.877.724 |
| 2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | -13.335.834 |
| 2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 541.890 |
| 2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 2.997.550 |
| 2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -3.975.850 |
| 2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf ausInvestitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | - 978.300 |
| 2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -436.410 |
| 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 750.000 |
| 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -300.000 |
| 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 450.000 |
| 2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 13.590 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 750.000 EUR.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.000.000 EUR.
Ebhausen, den 16. Dezember 2025
Volker Schuler Bürgermeister
Satzung zum Wirtschaftsplan 2026 des
Eigenbetriebs e.werk der Gemeinde Ebhausen
Der Gemeinderat der Gemeinde Ebhausen hat in seiner Sitzung am 16.12.2025 aufgrund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung (EigBVO) sowie § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) jeweils in der derzeit geltenden Fassung den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs e.werk für das Wirtschaftsjahr 2026 wie folgt beschlossen:
§ 1 Wirtschaftsplan
Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2026 wird festgesetzt:
| 1. | Erfolgsplan | |
| 1.1 | Summe Erträge | 911.832 € |
| 1.2 | Summe Aufwendungen | 935.711 € |
| 1.3 | Jahresergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | - 23.879 € |
| 2. | Liquiditätsplan | |
| 2.1.1 | Einzahlung aus laufender Geschäftstätigkeit | 729.000 € |
| 2.1.2 | Auszahlung aus laufender Geschäftstätigkeit | 465.270 € |
| 2.1.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2) | 326.730 € |
| 2.2.1 | Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.127.800 € |
| 2.2.2 | Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.395.000 € |
| 2.2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2) | - 267.200 € |
| 2.3 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3) | 59.530 € |
| 2.4.1 | Einzahlung aus Finanzierungstätigkeit | 497.000 € |
| 2.4.2 | Auszahlung aus Finanzierungstätigkeit | 250.500 € |
| 2.4.3 | Finanzierungsmittelbedarf (Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2) | 246.500 € |
| 2.5 | Veranschlagte Änderung des Finanzmittelbestands zum Ende des Wirtschaftsjahrs (Saldo aus 2.3 und 2.4.3) | 306.030 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 497.000 EUR. Davon 250.000 EUR auf die Sparte 3000, 55.000 EUR auf die Sparte 4000 und 192.000 EUR auf die Sparte 5000.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.250.000 EUR.
Ebhausen, den 16.12.2026
Volker Schuler
Bürgermeister