Aus den Rathäusern

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Pleidelsheim und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung für das Haushaltsjahr 2025

Die vom Gemeinderat am 30.01.2025 beschlossene Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen sowie die Wirtschaftspläne 2025 für die Wasserversorgung und...

Die vom Gemeinderat am 30.01.2025 beschlossene Haushaltssatzung 2025 mit ihren Anlagen sowie die Wirtschaftspläne 2025 für die Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wurden gemäß § 81 Abs.2 GemO der Rechtsaufsichtsbehörde am 31.01.2025 vorgelegt.

Die genehmigungspflichtigen Bestandteile der Haushaltssatzung vom 30.01.2025 wurden am 25.02.2025 genehmigt.

Der Haushaltsplan wird zur Einsichtnahme auf der Internetseite der Gemeinde öffentlich bereitgestellt. Er ist unter folgendem Link abrufbar:

www.pleidelsheim.de/rathaus-buergerservice-gemeinderat/rathaus-aktuell/finanzen

Er steht dort bis zur Bekanntmachung der nächsten Haushaltssatzung zur Verfügung.

Die nachfolgende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und die Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2025 werden mit folgendem Wortlaut öffentlich bekannt gemacht:

Haushaltssatzung der Gemeinde Pleidelsheim

für das Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 30.01.2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit folgenden Beträgen

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

20.163.400 €

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

21.829.400 €

1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-1.666.000 €

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 €

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 €

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-1.666.000 €

2. im Finanzhaushalt mit folgenden Beträgen

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

19.743.800 €

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

20.231.100 €

2.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-487.300 €

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

915.900 €

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

5.653.700 €

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-4.737.800 €

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-5.225.100 €

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

5.250.000 €

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

1.115.000 €

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

4.135.000 €

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-1.090.100 €

§ 2 Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen

wird festgesetzt auf 5.250.000 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsfördermaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 4.940.000 €

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 4.000.000 €

§ 5 Realsteuerhebesätze

Es gilt die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) der Gemeinde Pleidelsheim vom 14. November 2024.

Darin werden die Hebesätze festgesetzt:

1.für die Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf800 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

der Steuermessbeträge;

285 v.H.
2.

für die Gewerbesteuer auf

der Steuermessbeträge.

390 v.H.

Pleidelsheim, den 30.01.2025

Ralf Trettner

Bürgermeister


Wirtschaftsplan der Wasserversorgung der Gemeinde Pleidelsheim für das Wirtschaftsjahr 2025

Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung hat der Gemeinderat 30.01.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Erfolgsplan

1.1

Gesamtbetrag der Erträge

701.500 €

1.2

Gesamtbetrag der Aufwendungen

661.700 €

1.3

Veranschlagter Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

39.8000 €

2. Liquiditätsplan

2.1.1

Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

699.500 €

2.1.2

Auszahlungen aus laufender Geschäftsstätigkeit

536.700 €

2.1.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit

(Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2)

162.800€

2.2.1

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0 €

2.2.2

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

305.000 €

2.2.3

Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2)

-305.000 €

2.3

Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3)

-142.200 €

2.4.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

250.000 €

2.4.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

128.000 €

2.4.3

Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2)

122.000 €

2.5

Änderung des Finanzierungsmittelbestands im Wirtschaftsjahr

(Saldo aus 2.3 und 2.4.3)

-20.200 €

3. Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen wird festgesetzt auf 250.000 €

4. Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf: 0 €

5. Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 130.000 €

Pleidelsheim, den 30.01.2025

Trettner

Bürgermeister


Wirtschaftsplan der Abwasserbeseitigung der Gemeinde Pleidelsheim für das Wirtschaftsjahr 2025

Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes in der jeweils aktuellen Fassung hat der Gemeinderat 30.01.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

1. Erfolgsplan

1.1Gesamtbetrag der Erträge

1.208.000 €

1.2Gesamtbetrag der Aufwendungen

1.139.000 €

1.3Veranschlagter Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag

69.000 €

2. Liquiditätsplan

2.1.1Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

1.053.000 €

2.1.2Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

749.100 €

2.1.3

Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus lfd. Geschäftstätigkeit

(Saldo aus 2.1.1 und 2.1.2)

304.000€

2.2.1Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0 €

2.2.2Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

512.000 €

2.2.3Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.2.1 und 2.2.2)

-512.000 €

2.3

Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.1.3 und 2.2.3)

-208.000 €

2.4.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

500.000 €

2.4.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

552.000 €

2.4.3

Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.4.1 und 2.4.2)

-52.000 €

2.5

Änderung des Finanzierungsmittelbestands im Wirtschaftsjahr

(Saldo aus 2.3 und 2.4.3)

-260.000 €

3. Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen wird festgesetzt auf 500.000 €

4. Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf: 0 €

5. Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 200.000 €

Pleidelsheim, den 30.01.2025

Trettner

Bürgermeister

Erscheinung
Pleidelsheimer Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 11/2025
von Gemeinde Pleidelsheim
14.03.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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