Bürgermeisteramt Forchtenberg
74670 Forchtenberg
Aus den Rathäusern

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Forchtenberg für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.3.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025...

Aufgrund des § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 25.3.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1
Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1

Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

17.185.600

1.2

Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

20.531.800

1.3

Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

-3.346.200

1.4

Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

174.000

1.5

Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6

Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

174.000

1.7

Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-3.172.200

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

16.110.900

2.2

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

18.168.800

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-2.057.900

2.4

Gesamtbetrag der Einzahlungen für Investitionstätigkeit von

2.145.400

2.5

Gesamtbetrag der Auszahlungen für Investitionstätigkeit von

6.078.500

2.6

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit

(Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-3.933.100

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-5.991.000

2.8

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

4.300.000

2.9

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

325.900

2.10

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit

(Saldo aus 2.8 und 2.9) von

3.974.100

2.11

Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts

(Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-2.016.900


§ 2
Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

4.300.000 EUR

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen

für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),

wird festgesetzt auf

450.000 EUR

§ 4
Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

2.500.000 EUR

Nachrichtlich Steuerhebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden durch Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzung) geregelt. Die Hebesätze betragen

1.

für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

530 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

420 v. H.

der Steuermessbeträge;

2.

für die Gewerbesteuer auf

380 v. H.

der Steuermessbeträge.

Hinweis auf die öffentliche Auslegung

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Das Landratsamt Hohenlohekreis hat mit Schreiben vom 15. Mai 2025, AZ: 12.1/Mk, die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat der Stadt Forchtenberg am 25.3.2025 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 nach § 121 Abs. 2 GemO bestätigt. Im Rahmen der Haushaltssatzung wurden gemäß § 87 Abs. 2 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen in Höhe von 4,3 Mio. EUR sowie nach § 86 Abs. 4 GemO der Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 450.000 EUR genehmigt.

Der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit vom 26. Mai bis 5.

Juni 2025 – je einschließlich – im Rathaus Forchtenberg –Nebengebäude-, Hauptstraße 12, 74670 Forchtenberg, im 1. OG, während den üblichen Dienstzeiten zur Einsicht öffentlich aus.

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband Mittleres Kochertal geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, der Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Forchtenberg, 19. Mai 2025

gez. Michael Foss, Bürgermeister

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungen der Stadt Forchtenberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025

Orte

Forchtenberg

Kategorien

Aus den Rathäusern
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto