I. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20. Februar 2025 folgende
Haushaltssatzung der Stadt Korntal-Münchingen für das Haushaltsjahr 2025
beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt | |||
Der Haushaltsplan wird festgesetzt | |||
1. | im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR | |
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 72.502.615 | |
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | -76.004.376 | |
1.3 | Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von | -3.501.761 | |
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 2.379.500 | |
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 | |
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 2.379.500 | |
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | -1.122.261 | |
2. | im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | ||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 71.853.285 | |
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -72.723.096 | |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | -869.811 | |
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 19.305.080 | |
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -35.915.800 | |
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsüberschuss /- bedarfs aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -16.610.720 | |
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -17.480.531 | |
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 | |
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -500.200 | |
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / - bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | -500.200 | |
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -17.980.731 | |
§ 2 Kreditermächtigung | |||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf | 0 | ||
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | |||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 0 | ||
§ 4 Kassenkredite | |||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 3.000.000 | ||
§ 5 Steuersätze | |||
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt | |||
1. | für die Grundsteuer | ||
a) | für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf | 951 v.H. | |
b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 165 v.H. | |
der Steuermessbeträge; | |||
2. | für die Gewerbesteuer auf | 370 v.H. | |
der Steuermessbeträge; | |||
II. Aufgrund von § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden Baden-Württembergs (Eigenbetriebsgesetz) in der Fassung vom 08. Januar 1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) hat der Gemeinderat am 20.Februar 2025 den nachstehenden
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 der Stadtwerke Korntal-Münchingen
beschlossen:
1. Erfolgsplan EUR
1.1 Gesamtbetrag der Erträge | 5.163.000 |
1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen | -5.679.400 |
1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Überschuss + / Fehlbetrag -) | -516.400 |
2. Liquiditätsplan EUR
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | 5.113.300 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit | -5.090.300 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) | 23.000 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 6.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -1.934.500 |
2.6 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) | -1.928.500 |
2.7 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | -1.905.500 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 1.826.400 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | -572.400 |
2.10 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | 1.254.000 |
2.11 veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10) | -651.500 |
3. Kreditaufnahmen EUR
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen | 1.237.000 |
4. Verpflichtungsermächtigungen EUR
Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen | 0 |
5. Kassenkredite EUR
Höchstbetrag der Kassenkredite | 2.000.000 |
III. Das Landratsamt Ludwigsburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 24.03.2025, Zeichen: L-02/902.41, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Stadt Korntal-Münchingen und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Stadtwerke Korntal-Münchingen“ für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2025, gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.
IV. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 liegen gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Zeit von Montag, dem 02.06.2025 bis Mittwoch, dem 11.06.2025, je einschließlich, im Rathaus Korntal (Zimmer 306, 3. Stock) zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Korntal-Münchingen, den 27.05.2025
Alexander Noak
B ü r g e r m e i s t e r
Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Korntal-Münchingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.