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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Stadt Korntal-Münchingen für das Haushaltsjahr 2025 und des Wirtschaftsplans der Stadtwerke Korntal-Münchingen für das Wirtschaftsjahr 2025

I. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20. Februar 2025 folgende Haushaltssatzung der Stadt...

I. Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20. Februar 2025 folgende

Haushaltssatzung der Stadt Korntal-Münchingen für das Haushaltsjahr 2025

beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1.im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen

EUR

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

72.502.615

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

-76.004.376

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1. und 1.2) von

-3.501.761

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

2.379.500

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

2.379.500

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

-1.122.261

2.im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von

71.853.285

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit von

-72.723.096

2.3Zahlungsmittelüberschuss / -bedarf des Ergebnishaushalts
(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

-869.811

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

19.305.080

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-35.915.800

2.6Veranschlagter Finanzierungsüberschuss /- bedarfs aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-16.610.720

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / -bedarf
(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

-17.480.531

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-500.200

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss / - bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

-500.200

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

-17.980.731

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

0

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

3.000.000

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt
1.für die Grundsteuer
a)für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

951 v.H.

b)für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

165 v.H.

der Steuermessbeträge;
2.für die Gewerbesteuer auf

370 v.H.

der Steuermessbeträge;

II. Aufgrund von § 14 des Gesetzes über die Eigenbetriebe der Gemeinden Baden-Württembergs (Eigenbetriebsgesetz) in der Fassung vom 08. Januar 1992 (GBl. S. 22), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 17.06.2020 (GBl. S. 403) hat der Gemeinderat am 20.Februar 2025 den nachstehenden

Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 der Stadtwerke Korntal-Münchingen

beschlossen:

1. Erfolgsplan EUR

1.1 Gesamtbetrag der Erträge

5.163.000

1.2 Gesamtbetrag der Aufwendungen

-5.679.400

1.3 Veranschlagtes Jahresergebnis (Überschuss + / Fehlbetrag -)

-516.400

2. Liquiditätsplan EUR

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

5.113.300

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Geschäftstätigkeit

-5.090.300

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender

Geschäftstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2)

23.000

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

6.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-1.934.500

2.6 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

-1.928.500

2.7 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6)

-1.905.500

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit

1.826.400

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-572.400

2.10 veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus

Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9)

1.254.000

2.11 veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,

Saldo des Liquiditätsplans (Saldo aus 2.7 und 2.10)

-651.500

3. Kreditaufnahmen EUR

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen

1.237.000

4. Verpflichtungsermächtigungen EUR

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

0

5. Kassenkredite EUR

Höchstbetrag der Kassenkredite

2.000.000

III. Das Landratsamt Ludwigsburg als Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Erlass vom 24.03.2025, Zeichen: L-02/902.41, die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Stadt Korntal-Münchingen und des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs „Stadtwerke Korntal-Münchingen“ für das Haushalts- bzw. Wirtschaftsjahr 2025, gemäß § 121 Abs. 2 GemO bestätigt.

IV. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 sowie der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 liegen gemäß § 81 Abs. 3 der Gemeindeordnung in der Zeit von Montag, dem 02.06.2025 bis Mittwoch, dem 11.06.2025, je einschließlich, im Rathaus Korntal (Zimmer 306, 3. Stock) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Korntal-Münchingen, den 27.05.2025

Alexander Noak

B ü r g e r m e i s t e r

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Korntal-Münchingen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Amtsblatt Stadt Korntal-Münchingen
Ausgabe 22/2025
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