Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Feuerwehrzweckverband Ellbachtal
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund von § 18 und 19 des Zweckverbandsgesetzes sowie § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 10. Dezember 2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen, welche nun nach § 81 Absatz 3 GemO in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit öffentlich bekannt gegeben wird:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt | ||||||
Der Haushaltsplan wird festgesetzt | ||||||
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen | ||||||
1.1 | Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 457.050 Euro | ||||
1.2 | Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 457.050 Euro | ||||
1.3 | Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 0 Euro | ||||
1.4 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 Euro | ||||
1.5 | Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 Euro | ||||
1.6 | Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 Euro | ||||
1.7 | Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 0 Euro | ||||
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | ||||||
2.1 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 278.350 Euro | ||||
2.2 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 252.850 Euro | ||||
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 25.500 Euro | ||||
2.4 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 220.500 Euro | ||||
2.5 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 246.000 Euro | ||||
2.6 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -25.500 Euro | ||||
2.7 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | 0 Euro | ||||
2.8 | Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 Euro | ||||
2.9 | Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 0 Euro | ||||
2.10 | Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 0 Euro | ||||
2.11 | Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | 0 Euro | ||||
§ 2 Kreditermächtigung | ||||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen. | 0 Euro | |||||
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen | ||||||
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten | 0 Euro | |||||
§ 4 Kassenkredite | ||||||
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 500.000 Euro | |||||
§ 5 Umlagen | ||||||
a. | Verwaltungs- und Betriebskostenumlage (§8 Abs. 1a VerbS) Gemeinde Ellhofen Gemeinde Lehrensteinsfeld | 222.450 Euro 111.225 Euro 111.225 Euro | ||||
b. | Zinsumlage (§8 Abs. 1d VerbS) Gemeinde Ellhofen Gemeinde Lehrensteinsfeld | 0 Euro 0 Euro 0 Euro | ||||
c. | Investitionsumlage – Neubau Feuerwehrhaus (§8 Abs. 2 VerbS) Gemeinde Ellhofen Gemeinde Lehrensteinsfeld | 0 Euro 0 Euro 0 Euro | ||||
d. | Investitionsumlage – sonstige Investitionen (§8 Abs. 2.1.1 VerbS) Gemeinde Ellhofen Gemeinde Lehrensteinsfeld | 220.500 Euro 110.250 Euro 110.250 Euro | ||||
e. | Abschreibungsumlage (§8 Abs. 2.1.3 und 2.2.3 VerbS) Gemeinde Ellhofen Gemeinde Lehrensteinsfeld | 25.500 Euro | ||||
f. | Kapitalrückführung (§8 Abs. 2.1.3 und 2.2.3 VerbS) Gemeinde Ellhofen Gemeinde Lehrensteinsfeld | 25.500 Euro | ||||
g. | Tilgungsumlage (§8 Abs. 1e VerbS) Gemeinde Ellhofen Gemeinde Lehrensteinsfeld | 0 Euro 0 Euro 0 Euro | ||||
§ 6 Finanzplanung Die Finanzplanung für die Jahre 2026, 2027 und 2028 wird wie dargestellt festgesetzt. | ||||||
Ellhofen, 11. Dezember 2024
gez. DS
Felix Pontow
Verbandsvorsitzender
Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 3. Januar 2025 – Nr. 11/902.41/Bl - nach
§ 121 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 28 GKZ die Gesetzmäßigkeit der von der Ver-bandsversammlung am 10. Dezember 2024 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt.
Der Haushaltsplan mit -satzung und der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 sind in der Zeit
von Montag, 27. Januar 2025 bis Freitag, 7. Februar 2025,
- je einschließlich -
beim Bürgermeisteramt Ellhofen, Kirchplatz 1, 74248 Ellhofen, im Interimsrathaus zur Einsichtnahme ausgelegt. Interessierte Bürger können die Unterlagen mit vorheriger Terminabsprache während dieser Zeit einsehen. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen erfolgt nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Rathauses unter der Telefonnummer: 07134/9881-14 oder per E-Mail: isabell.hauns@ellhofen.de.
Hinweis:
Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt Seite 581).