NUSSBAUM+
Feuerwehr

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Feuerwehrzweckverband Ellbachtal für das Haushaltsjahr 2025

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Feuerwehrzweckverband Ellbachtal für das Haushaltsjahr 2025 Aufgrund von § 18 und 19 des Zweckverbandsgesetzes...

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Feuerwehrzweckverband Ellbachtal

für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund von § 18 und 19 des Zweckverbandsgesetzes sowie § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg hat die Verbandsversammlung am 10. Dezember 2024 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen, welche nun nach § 81 Absatz 3 GemO in Verbindung mit § 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit öffentlich bekannt gegeben wird:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen
1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

457.050 Euro

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

457.050 Euro

1.3Veranschlagtes Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0 Euro

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0 Euro

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0 Euro

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0 Euro

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

0 Euro

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

278.350 Euro

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

252.850 Euro

2.3Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushaltes (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

25.500 Euro

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

220.500 Euro

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

246.000 Euro

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-25.500 Euro

2.7Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

0 Euro

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0 Euro

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0 Euro

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

0 Euro

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

0 Euro

§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie für die Ablösung von inneren Darlehen.

0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten

0 Euro

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

500.000 Euro

§ 5 Umlagen
a.

Verwaltungs- und Betriebskostenumlage (§8 Abs. 1a VerbS)

Gemeinde Ellhofen

Gemeinde Lehrensteinsfeld

222.450 Euro

111.225 Euro

111.225 Euro

b.

Zinsumlage (§8 Abs. 1d VerbS)

Gemeinde Ellhofen

Gemeinde Lehrensteinsfeld

0 Euro

0 Euro

0 Euro

c.

Investitionsumlage – Neubau Feuerwehrhaus (§8 Abs. 2 VerbS)

Gemeinde Ellhofen

Gemeinde Lehrensteinsfeld

0 Euro

0 Euro

0 Euro

d.

Investitionsumlage – sonstige Investitionen (§8 Abs. 2.1.1 VerbS)

Gemeinde Ellhofen

Gemeinde Lehrensteinsfeld

220.500 Euro

110.250 Euro

110.250 Euro

e.

Abschreibungsumlage (§8 Abs. 2.1.3 und 2.2.3 VerbS)

Gemeinde Ellhofen

Gemeinde Lehrensteinsfeld

25.500 Euro
13.580 Euro
11.920 Euro

f.

Kapitalrückführung (§8 Abs. 2.1.3 und 2.2.3 VerbS)

Gemeinde Ellhofen

Gemeinde Lehrensteinsfeld

25.500 Euro
13.580 Euro
11.920 Euro

g.

Tilgungsumlage (§8 Abs. 1e VerbS)

Gemeinde Ellhofen

Gemeinde Lehrensteinsfeld

0 Euro

0 Euro

0 Euro

§ 6 Finanzplanung

Die Finanzplanung für die Jahre 2026, 2027 und 2028 wird wie dargestellt festgesetzt.

Ellhofen, 11. Dezember 2024

gez. DS

Felix Pontow

Verbandsvorsitzender

Das Landratsamt Heilbronn hat mit Erlass vom 3. Januar 2025 – Nr. 11/902.41/Bl - nach

§ 121 Absatz 2 GemO in Verbindung mit § 28 GKZ die Gesetzmäßigkeit der von der Ver-bandsversammlung am 10. Dezember 2024 beschlossenen Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 bestätigt.

Der Haushaltsplan mit -satzung und der Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 sind in der Zeit

von Montag, 27. Januar 2025 bis Freitag, 7. Februar 2025,

- je einschließlich -

beim Bürgermeisteramt Ellhofen, Kirchplatz 1, 74248 Ellhofen, im Interimsrathaus zur Einsichtnahme ausgelegt. Interessierte Bürger können die Unterlagen mit vorheriger Terminabsprache während dieser Zeit einsehen. Die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen erfolgt nach vorheriger terminlicher Absprache mit den Mitarbeitern des Rathauses unter der Telefonnummer: 07134/9881-14 oder per E-Mail: isabell.hauns@ellhofen.de.

Hinweis:

Eine Satzung, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen ist, gilt ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
  2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat, oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde Ellhofen unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 dieses Hinweises geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 dieses Hinweises genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen (§ 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (Gesetzblatt Seite 581).

Erscheinung
Lehrensteinsfeld aktuell
NUSSBAUM+
Ausgabe 03/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Lehrensteinsfeld
Kategorien
Blaulicht
Feuerwehr
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto