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Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2026

Anlage 1 (zu § 79 GemO, §§ 2 und 3 GemHVO) Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Drackenstein für das Haushaltsjahr 2026...
Bekanntmachung der Haushaltssatzung Haushaltsjahr 2026

Anlage 1

(zu § 79 GemO, §§ 2 und 3 GemHVO)

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Gemeinde Drackenstein für das

Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 20.11.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

1.253.790

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

1.613.030

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 359.240

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

65.540

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

65.540

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 293.700

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.221.330

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.502.110

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

- 280.780

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

459.320

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

579.620

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 120.300

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 401.080

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

100.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

100.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 301.080

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf100.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf3.000.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf500.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt – siehe Hebesatzsatzung

1.für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

380 v. H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

380 v. H.

der Steuermessbeträge;

2.

für die Gewerbesteuer auf

380 v. H.

der Steuermessbeträge.

Drackenstein, den 20. November 2025

gez. Lang

– Bürgermeister –

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 wurde vom Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen mit Erlass vom 03.12.2025, Aktenzeichen 12 – 902.41, bestätigt.

Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 100.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) wird nach § 87 Abs. 2 GemO genehmigt.

Der in § 3 der Haushaltssatzung auf insgesamt 3.000.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen bedarf in Höhe von 410.450 Euro nach § 86 Abs. 4 GemO der Genehmigung, diese wird erteilt.

Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 500.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite bedarf nach § 89 Abs. 2 GemO der Genehmigung, diese wird erteilt.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Jedermann kann in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der Zeit von Montag, den 26.01.2026, bis Dienstag, den 03.02.2026, je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Drackenstein, Einsicht nehmen.

Drackenstein, 19. Januar 2026

gez. Lang

– Bürgermeister –

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Dokument
Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
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Ausgabe 04/2026
von Gemeinde Drackenstein
22.01.2026
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