Bürgermeisteramt Birenbach
73102 Birenbach
Aus den Rathäusern

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 der Gemeinde Birenbach sowie des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs Wasserversorgung Birenbach

Die Verwaltung Birenbach macht hiermit öffentlich bekannt: Der Gemeinderat der Gemeinde Birenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.02.2025...

Die Verwaltung Birenbach macht hiermit öffentlich bekannt:


Der Gemeinderat der Gemeinde Birenbach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24.02.2025 die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2025 verabschiedet. Gleichzeitig wurde der Wirtschaftsplan 2025 der gemeindlichen Wasserversorgung beschlossen.

Die vom Gemeinderat beschlossenen Werke wurden der Rechtsaufsichtsbehörde (Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen) am 25.02.2025 vorgelegt.

Mit Schreiben des Kommunalamts vom 09.04.2025, eingegangen am 16.04.2025 (Brief), wurde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 und des Wirtschaftsplans gemäß § 121 Abs. 2 i. V. m § 81Abs. 2 GemO und § 12 Abs. 1 EigBG bestätigt.

Es gab folgende Einschränkungen bei der Erteilung der Genehmigungen:

  1. Die festgesetzte Kreditaufnahme gemäß § 2 der Haushaltssatzung in Höhe von 900.000 Euro wurde nur bis zu einem Betrag von 784.650 Euro genehmigt.
    Die Genehmigung für den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen (§ 3 der Haushaltssatzung) wird erteilt.
  2. Die in § 4 des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung 2025 festgesetzte Kreditaufnahme in Höhe von 120.000 Euro wird nur bis zu einer Höhe von 105.400 Euro genehmigt.

Aufgrund der Einschränkungen musste der Gemeinderat einen Beitrittsbeschluss fassen.
Dies erfolgte in einer Sondersitzung am 28.04.2025.

Der Haushaltserlass wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 28.04.2025 verlesen und somit dem Gemeinderat bekannt gegeben.

Die Haushaltssatzung sowie der Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Gemäß § 81 Abs. 3 GemO ist der Haushaltsplan mit der Veröffentlichung der Haushaltssatzung an sieben Tagen öffentlich auszulegen.

Die Veröffentlichung erfolgte am 06.05.2025 auf der Internetseite der Gemeinde Birenbach.

Der gesetzlich normierte Zeitraum für die Einsicht ist somit wie folgt:

07.05.2025 bis 15.05.2025

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan liegt gemäß § 81 Abs. 3 GemO während dieser Zeit im Trauzimmer zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Einsichtnahme kann von Montag bis Donnerstag von 8.30 -16.00 Uhr, am Freitag bis 13.00 Uhr erfolgen.
Wenn die Eingangstür verschlossen ist, bitten wir Sie zu klingeln.

Die Haushaltssatzung 2025 und den Haushaltsplan 2025 sowie den Wirtschaftsplan der gemeindlichen Wasserversorgung können Sie auch online einsehen.

Diese amtliche Bekanntmachung über den Erlass der Haushaltssatzung 2025 und des Haushaltsplans 2025 sowie des Wirtschaftsplans des Eigenbetriebs Wasserversorgung erscheint auch am 08.05.2025 nachrichtlich im Schurwaldboten.

Birenbach, 06.05.2025
gez.

Michael Matzak
Bürgermeister

Anhang
Dokument (1/2)
Dokument (2/2)
Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Adelberg
Birenbach
Börtlingen
Rechberghausen

Kategorien

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