Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2026

I. Haushaltssatzung Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Östlicher Schurwald für das Haushaltsjahr 2026 Auf Grund von §79...

I. Haushaltssatzung

Haushaltssatzung des Gemeindeverwaltungsverbandes Östlicher Schurwald für das Haushaltsjahr 2026

Auf Grund von §79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 5 und 18 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit hat die Verbandsversammlung am 25.03.2026 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen in €

1.1Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge

2.552.600

1.2Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen

2.552.600

1.3Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

0

1.4Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.3 und 1.6) von

0

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen in €

2.1Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.287.400

2.2Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.279.900

2.3

Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

7.500

2.4Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

91.600

2.5Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

91.600

2.6Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5)

0

2.7

Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6)

7.500

2.8Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

4.200

2.10Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.8 und 2.9)

-4.200

2.11Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10)

3.300

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf

0 €

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf

0 €

§ 4 Kassenkreditermächtigung

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

500.000 €

§ 5 Verbandsumlage

Nach § 10 Abs. 2 und 3 und § 11 Abs. 1 der Verbandssatzung, sowie nach den getroffenen Sondervereinbarungen werden vorläufig folgende Umlagen festgesetzt:

in €

I.Allgemeine Verbandsumlageauf

671.000

II.1Allgemeine Schulverbandsumlageauf

140.900

II.2Schulverbandsuml., Teiluml. Mittagsverpfl./Mensaauf

51.900

II.3Schulverbandsuml., Teilumlage Betreuungsangeboteauf

86.700

II.4Schulverbandsumlage, Teilumlage Schulsozialarbeitauf

140.900

III.Umlage der Schülerbeförderungskostenauf

13.400

IV.Umlage Gemeindeverbindungsstraßenauf

54.800

V.Umlage Städteplanung, Vermessung, Bauordnungauf

52.000

VI.Umlage Gutachterausschussauf

0

VII.Umlage Winterdienstauf

5.200

VIII.Kapitalumlage Datenverarbeitungauf

5.700

IX.1Kapitalumlage Finanzverwaltung – Kämmereiauf

0

IX.2Kapitalumlage Finanzverwaltung – Verbandskasse auf

0

X.Kapitalumlage GVS Oberhausen – Birenbachauf

55.000

XI.1Kapitalumlage SWS – Bewegl. Gegenstände Schull.auf

7.500

XI.2Kapitalumlage SWS – Möblierung Schulgebäudeauf

15.000

XI.3Kapitalumlage SWS – Möblierung Mensa/GT-Bereichauf

5.000

XI.4Kapitalumlage SWS – EDV-Ausstattungauf

0

XI.5Kapitaluml. SWS – Bewegl. Gegenstände Schulträgerauf

1.900

Rechberghausen, den 26.03.2026

Claudia Dörner
Verbandsvorsitzende

II. Genehmigung und Bestätigung der Gesetzmäßigkeit

Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 10.04.2026 die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 bestätigt.

III. Hinweis nach § 4 Abs.4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs.4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber dem Gemeindeverwaltungsverband geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist.

IV. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2026 des Gemeindeverwaltungsverbandes liegt gemäß § 18 GKZ i. V. m. § 81 Abs.3 GemO in der Zeit von Freitag, 24.04.2026 bis einschließlich Dienstag, 05.05.2026 in den Bürgermeisterämtern der Gemeinden des
Gemeindeverwaltungsverbandes Östlicher Schurwald im
Rathaus Adelberg, Vordere Hauptstraße 2, 73099 Adelberg, Zimmer-Nr. 5;
Rathaus Birenbach, Marktplatz 1, 73102 Birenbach, Zimmer-Nr. 6;
Rathaus Börtlingen, Hauptstraße 54, 73104 Börtlingen, Zimmer-Nr. 3;
Rathaus Rechberghausen, Amtsgasse 4, 73098 Rechberghausen, Zimmer-Nr. 1.13
während der dort jeweils üblichen Dienstzeit zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Rechberghausen, den 16.04.2026

Claudia Dörner

Verbandsvorsitzende

Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Adelberg
Birenbach
Börtlingen
Rechberghausen
Kategorien
Aus den Rathäusern