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Bekanntmachung der Stadtwerke Weinsberg GmbH – Entwicklung der Wasserpreise zum 1. Januar 2025

Die Stadtwerke Weinsberg GmbH (SWW) erhöhen zum 1. Januar 2025 den Arbeitspreis (Verbrauchspreis) für Leitungswasser um 0,03 EUR/m³ netto auf 2,57 EUR/m³...
Foto: Sabrina Wild

Die Stadtwerke Weinsberg GmbH (SWW) erhöhen zum 1. Januar 2025 den Arbeitspreis (Verbrauchspreis) für Leitungswasser um 0,03 EUR/m³ netto auf 2,57 EUR/m³ netto bzw. 2,75 EUR/m³ brutto. Die Grundpreise bleiben unverändert.

Der Wasserpreis der SWW liegt damit aktuell bei einem durchschnittlichen Verbrauch eines Vier-Personenhaushalts von ca. 150 m³ unter dem vom Umweltministerium Baden-Württemberg vorläufig bekannt gegebenen landesweiten Durchschnitt von
3,03 EUR/m³ brutto (Stand: März 2022). Dies bedeutet Rang 22 von 84.

Seit 2016 sind die Wasserbezugskosten der Bodenseewasserversorgung (BWV) stetig angestiegen. Auch für das Jahr 2025 ist ein weiterer Anstieg geplant. Diese Steigerungen können die SWW nicht mehr durch Einsparungen an anderer Stelle ausgleichen und haben daher durch den Aufsichtsrat beschlossen, den Wasserpreis ab dem Jahr 2025 an die aktuellen Gegebenheiten anzupassen.

Die Netto-Grundpreise zwischen 1,80 EUR pro Monat und 56,25 EUR pro Monat – je nach installierter Zählergröße – bleiben unverändert.

Übersicht der Wasserpreise ab 1. Januar 2025

Arbeitspreis Cent/m³

Arbeitspreis Cent/m³

Grundpreis EUR/Monat

Zählergröße

2024

2025

2025 (unverändert)

brutto(1)

netto

brutto(1)

Netto

brutto(1)

netto

272

254

275

257

1,926

1,8

3/5 m³/h

3,317

3,1

7/10 m³/h

5,19

4,85

20 m³/h

24,61

23

NW 50 mm

32,849

30,7

NW 80 mm

38,306

35,8

NW 100 mm

60,188

56,25

NW 150 mm

(1) Die ausgewiesenen Bruttopreise beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) von 7 %.

Grundlage der Wasserversorgung

Die SWW führen die Wasserversorgung auf Grundlage der Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser vom 20. Juni 1980 (BGBl. I S. 750, 1067), die zuletzt durch Artikel 8 der Verordnung vom 11. Dezember 2014 (BGBl. I S. 2010) geändert worden ist, den „Allgemeinen ergänzende Versorgungsbedingungen Wasser (AVW)“ sowie den „Technischen Anschlussbedingungen Wasser (TAB-Wasser)“ durch.

Stadtwerke Weinsberg GmbH

Marktplatz 11

74189 Weinsberg

www.stadtwerke-weinsberg.de

Handelsregister: HRB 100630

Registergericht: Amtsgericht Stuttgart

Erscheinung
Nachrichtenblatt für die Stadt Weinsberg
NUSSBAUM+
Ausgabe 50/2024

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