1. Beschluss über die Aufstellung des Umlegungsplans nach § 66 BauGB
Der Umlegungsausschuss der Gemeinde Ellhofen hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2023 die Aufstellung des Umlegungsplans gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 221) geändert worden ist, für die folgenden Flurstücke der Gemarkung Ellhofen
Teil von 2527 (hiervon eine nördliche Teilfläche mit 18 m²), Teil von 2536/1 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 4 m²),Teil von 2537 (hiervon eine nördliche Teilfläche mit 131 m²), Teil von 2538 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 685 m²),Teil von 2539 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 404 m²),Teil von 2540 (hiervon eine östliche Teilfläche mit 1024 m²) und Teil von 2543/1 (hiervon eine südwestliche Teilfläche mit 17 m²)
beschlossen.
Der Umlegung zugrunde liegende Bebauungsplan „Westliche Erweiterung Heilbronner Straße“ wurde am 1. August 1975 rechtsverbindlich.
Der Umlegungsplan besteht aus dem Verzeichnis und der Karte für die Ordnungsnummern 1, 2, 3, 4 und 5.
Die Umlegungskarte enthält die neu zugeteilten Grundstücke mit ihren Grenzen und Bezeichnungen sowie die der Gemeinde Ellhofen nach § 55 Abs. 2 BauGB zugewiesenen Flächen; das sind insbesondere die örtlichen Verkehrs- und Grünflächen. Das Umlegungsverzeichnis führt insbesondere die neu zugeteilten Grundstücke nach Lage, Größe und Nutzungsart unter Gegenüberstellung des alten und neuen Bestands mit Angabe ihrer Eigentümer, die aufgehobenen, übertragenen und neu eingetragenen Rechte an den Grundstücken, die Gebote und Baulasten sowie die geldlichen Leistungen sowie einen erläuternden Text auf.
2. Einsichtnahme in den Umlegungsplan
Bis zur Berichtigung des Grundbuchs kann jeder den Umlegungsplan einsehen, der ein berechtigtes Interesse darlegt, und zwar bei der Umlegungsstelle der Gemeinde Ellhofen, Rathaus (Containerbau), Zimmer 2, Kirchplatz 1, 74248 Ellhofen während den folgenden Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8.30 bis 12.00 Uhr
Montagnachmittag 16.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstagnachmittag 14.00 bis 16.30 Uhr
oder nach Vereinbarung
3. Zustellung des Auszugs aus dem Umlegungsplan
Den Beteiligten wird nach § 70 Abs. 1 BauGB ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan zugestellt.
4. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten
Die Bekanntmachung der Gemeinde Ellhofen vom 12. Mai 2023 über den Umlegungsbeschluss enthält in Ziffer III die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Nach
§ 48 Abs. 2 Satz 2 BauGB ist diese Frist für die unter Nr. 1 aufgeführten Flurstücke mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplans abgelaufen.
Ellhofen, 15. Dezember 2023
gez. DS
Wolfgang Rapp, Bürgermeister und Vorsitzender des Umlegungsausschusses