Gemeindeverwaltung Eberstadt
74246 Eberstadt
Aus den Rathäusern

Bekanntmachung des Beteiligungsberichts 2022 und 2023 der Gemeinde Eberstadt

Gemäß § 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat jede Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich...

Gemäß § 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat jede Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 Prozent mittelbar beteiligt ist, zu fertigen.

Am 29.4.2025 wurde der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über die Beteiligungsberichte der Jahre 2022 und 2023 der Gemeinde Eberstadt informiert.

Die Beteiligungsberichte 2022 und 2023 sind gemäß § 105 Absatz 3 GemO in der Zeit von Montag, 12. Mai 2025 bis Mittwoch, 21. Mai 2025 – je einschließlich – im Rathaus, Zimmer 7, während der üblichen Dienststunden öffentlich ausgelegt.

Erscheinung
Eberstädter Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 19/2025

Orte

Eberstadt

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