Aus den Rathäusern

Bekanntmachung des Beteiligungsberichts des Jahres 2023 der Gemeinde Ellhofen

Gemäß Paragraf 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat jede Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner...

Gemäß Paragraf 105 Absatz 2 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat jede Gemeinde zur Information des Gemeinderats und ihrer Einwohner jährlich einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mit mehr als 50 Prozent mittelbar beteiligt ist, zu fertigen.

Am 15. Mai 2025 wurde der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung über den Beteiligungsbericht des Jahres 2023 informiert.

Der Beteiligungsbericht des Jahres 2023 ist gemäß Paragraf 105 Absatz 3 GemO in der Zeit vom Montag, 19. Mai 2025 bis Dienstag, 27. Mai 2025, – je einschließlich – im Rathaus Ellhofen, Kirchplatz 1 (Containerbau), Zimmer 2, während der üblichen Dienststunden, öffentlich ausgelegt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Ellhofener Heimatschau
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025

Orte

Ellhofen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Ellhofen
16.05.2025
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