Gemeinderat

Bekanntmachung des Gemeinderatsbeschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen

Der Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar hat in seiner Sitzung am 28.07.2025 gemäß § 141, Absatz 3 Baugesetzbuch den Beginn der Vorbereitenden...
Erneuerungsgebiet „Ortskern III“

Der Gemeinderat der Gemeinde Benningen am Neckar hat in seiner Sitzung am 28.07.2025 gemäß § 141, Absatz 3 Baugesetzbuch den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die Erweiterung des Erneuerungsgebiet „Ortskern III“ beschlossen.

Für die Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist der abgebildete Lageplan des Planungsbüros Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH vom Juli 2025 maßgeblich.

Zweck der Vorbereitenden Untersuchung

Im Rahmen dieser Vorbereitenden Untersuchungen sollen Beurteilungsgrundlagen über die Notwendigkeit der Sanierung, die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge im Untersuchungsgebiet sowie die anzustrebenden allgemeinen Ziele und die Durchführbarkeit der Sanierung gewonnen werden.

In diesem Zusammenhang werden auch die Träger öffentlicher Belange – soweit deren Interessen berührt sind – befragt werden.

Auf der Basis der Ergebnisse dieser Untersuchung sollen schließlich Vorstellungen zur städtebaulichen Erneuerung des zukünftigen Sanierungsgebietes entwickelt und erörtert werden.

Auskunftspflicht

Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstückes, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind nach § 138 Baugesetzbuch verpflichtet, der Gemeinde Benningen am Neckar oder ihren Beauftragten Auskünfte über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Untersuchungsgebietes oder zur Vorbereitung der Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Sie haben nach § 209 Baugesetzbuch zu dulden, dass Beauftragte der zuständigen Behörden zur Vorbereitung der von ihnen zu treffenden Maßnahmen (z. B. Vermessung, Boden- und Grundwasseruntersuchungen etc.) Grundstücke betreten. Die Absicht, solche Arbeiten durchzuführen, ist vorher bekannt zu geben.

Die im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen erhobenen Daten dürfen nur zum Zwecke der Sanierung verwendet werden und unterliegen dem Datenschutz.

Durchführung und Information

Die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen erfolgt durch das Bürgermeisteramt der Gemeinde Benningen am Neckar in Zusammenarbeit mit der Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH.

Auskünfte zu Ablauf und Durchführung der Untersuchungen erteilt:

Landsiedlung Baden-Württemberg GmbH

Rudolf Kunstmann

Telefon: 0711 66773911

E-Mail: rudolf.kunstmann@landsiedlung.de

oder

Gemeinde Benningen am Neckar

Katharina Wolz

Telefon: 07144 906 30

E-Mail: k.wolz@benningen.de

Der Lageplan mit der Abgrenzung des Untersuchungsgebietes ist im Folgenden abgedruckt und kann zusätzlich bei der Gemeinde Benningen am Neckar zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Benningen, den 29.07.2025

Anhang
Dokument
Erscheinung
Benninger Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
von Gemeinde Benningen
30.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Benningen am Neckar
Kategorien
Aus den Rathäusern
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto