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Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2025 des Abwasserzweckverbandes „Untere Hardt“

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der von den Verbandsmitgliedern beschlossene Wirtschaftsplan...
Foto: Gemeinde Sandhausen/AZV

Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der von den Verbandsmitgliedern beschlossene Wirtschaftsplan wurde gemäß § 5 Abs. 2, § 18 und § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie § 81 Absatz 2 und § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Rechtsaufsichtsbehörde am 03.02.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Wirtschaftsplans wurden vom Kommunalrechtsamt Rhein-Neckar-Kreis am 04.02.2025 genehmigt.

Auf der Internetseite der Gemeinde Sandhausen www.sandhausen.de finden Sie den Wirtschaftsplan unter Rathaus/Finanzen/Haushalts & Wirtschaftsplan.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Sandhausen
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Ausgabe 08/2025

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von Zweckverband
21.02.2025
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