Der vorstehende Wirtschaftsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der von den Verbandsmitgliedern beschlossene Wirtschaftsplan wurde gemäß § 5 Abs. 2, § 18 und § 20 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) i.V.m. § 12 Abs. 4 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) sowie § 81 Absatz 2 und § 121 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) der Rechtsaufsichtsbehörde am 03.02.2025 vorgelegt. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile des Wirtschaftsplans wurden vom Kommunalrechtsamt Rhein-Neckar-Kreis am 04.02.2025 genehmigt.
Auf der Internetseite der Gemeinde Sandhausen www.sandhausen.de finden Sie den Wirtschaftsplan unter Rathaus/Finanzen/Haushalts & Wirtschaftsplan.