Aus den Rathäusern

Bekanntmachung des Wirtschaftsplans 2025 des Eigenbetriebs Sport- und Erholungszentrum der Gemeinde Adelberg

I. Wirtschaftsplan Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat...
.

I. Wirtschaftsplan

Auf Grund von § 14 des Eigenbetriebsgesetzes (EigBG) in Verbindung mit § 96 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat am 03.06.2025 den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wie folgt beschlossen:

§ 1 Wirtschaftsplan

Der Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 wird
1. im Erfolgsplan mit
- Erträgen von 109.800 Euro
- Aufwendungen von 120.800 Euro
- Jahresergebnis - 11.000 Euro

2. im Liquiditätsplan mit

a) laufende Geschäftstätigkeit
- Einzahlungen von 109.800 Euro
- Auszahlungen von 101.300 Euro
- Zahlungsmittelüberschuss 8.500 Euro

b) Investitionstätigkeit
- Einzahlungen von 0 Euro
- Auszahlungen von 0 Euro
- Finanzierungsmittelbedarf 0 Euro

c) Finanzierungsmittelbedarf
Saldo aus a) und b) 0 Euro

d) Finanzierungstätigkeit
- Einzahlungen von 65.250,00 Euro
- Auszahlungen von 73.750,00 Euro
- Finanzierungsmittelbedarf 8.500 Euro

e) Änderung des Finanzierungsmittelbestands 0 Euro
festgesetzt.

§ 2 Kreditermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 Euro

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von
Verpflichtungen, die künftige Wirtschaftsjahre mit Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten(Verpflichtungsermächtigungen)
wird festgesetzt auf 0 €

§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 50.000 €

ausgefertigt: Adelberg, den 01.07.2025

Carmen Marquardt
Bürgermeisterin

II. Genehmigung und Bestätigung der Gesetzmäßigkeit

Das Landratsamt Göppingen hat mit Erlass vom 30.06.2025 Az. 12 - 902.41 die Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplans 2025 bestätigt und die erforderlichen Genehmigungen erteilt.

III. Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemO

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung (GemO) beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

IV. Öffentliche Auslegung

Der Wirtschaftsplan 2025 liegt gemäß § 12 Abs. 1 EigBG i.V.m. § 81 Abs. 3 GemO in der Zeit von Freitag, den 11.07.2025 bis Mittwoch, den 23.07.2025 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus im Bürgerbüro im Erdgeschoss, zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Adelberg, den 01.07.2025 Marquardt, Bürgermeisterin

Anhang
Dokument
Erscheinung
Schurwaldbote – Gemeindeverwaltungsverband Östlicher Schurwald
NUSSBAUM+
Ausgabe 28/2025
von Gemeinde Adelberg
09.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Adelberg
Birenbach
Börtlingen
Rechberghausen
Kategorien
Aus den Rathäusern
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto