Im Rahmen des Tagesordnungspunktes „6. Anträge“ wird ein Antrag zur Änderung der Satzung behandelt. In Ergänzung des § 13 Vorstand Abs. 4 der gültigen Satzung: „Dem Vorstand obliegt insbesondere die Verwaltung des Vereinsvermögens, ihm (dem Vorstand) wird Befreiung vom § 181 BGB erteilt.“ Die Änderung bedarf gemäß Satzung einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.