Die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) in der
Gemeinde Eschenbach
Gemarkung Eschenbach
werden in der Zeit vom 02.06.2025 bis 27.06.2025
in den Diensträumen des Finanzamt Göppingen Aussenstelle Geislingen, Schillerstr. 2, 73312 Geislingen/Steige, nur nach vorhergehender telefonischer Terminvereinbarung mit Frau Kreiner unter der Rufnummer 0711/397-2369, offengelegt.
Offengelegt werden die digitalisierten Schätzungsurkarten und das Schätzungsbuch, in dem die Ergebnisse der Bodenschätzung (Nachschätzung) niedergelegt sind. Die offengelegten Schätzungsergebnisse werden den Eigentümern und Nutzungsberechtigten der Grundstücke nicht besonders bekanntgegeben. Mit dem Ablauf der Offenlegungsfrist treten die Rechtswirkungen eines Feststellungsbescheids über die Ergebnisse der Bodenschätzung ein (§ 13 Abs. 3 Satz 1 BodSchätzG).
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Ergebnisse der Nachschätzung können die Eigentümer der betreffenden Grundstücke (Flächen) Einspruch einlegen. Dieser ist bei dem oben genannten Finanzamt schriftlich einzureichen, diesem elektronisch zu übermitteln oder zur Niederschrift zu erklären.
Die Frist zur Einlegung des Einspruchs beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Ablauf des letzten Tages der Offenlegungsfrist.
Mit dem Ablauf der Frist für die Einlegung des Einspruchs werden die Schätzungsergebnisse rechtskräftig, soweit kein Einspruch eingelegt ist.
Ulm, 24.04.2025
Gez. Herr Wieland
Der Vorsitzende des Schätzungsausschusses