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Bekanntmachung Flächennutzungsplan

Öffentliche Bekanntmachung Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025 des Gemeindeverwaltungsverbandes...

Öffentliche Bekanntmachung

Gemeindeverwaltungsverband Heckengäu

Fortschreibung des Flächennutzungsplanes 2025

des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu

zum Zieljahr 2040 (FNP 2040)

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der derzeit gültige Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu mit dem Zieljahr 2025 wurde mit Bescheid der Baurechtsbehörde Landratsamt Enzkreis vom 31.10.2012 genehmigt und mit der öffentlichen Bekanntmachung in allen sechs Verbandsgemeinden am 23.11.2012 rechtskräftig.

Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu hat in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2025 auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Gemeinden Friolzheim, Mönsheim, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg sowie der Stadt Heimsheim beschlossen, durch Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan) bis zum voraussichtlichen Zieljahr 2040 eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Verbandsgebiet zu gewährleisten sowie die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.

Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die Flächen der Gemarkungen der sechs Verbandsgemeinden. Diese beträgt in Summe ca. 7.966 ha und verteilt sich wie folgt:

  • Gemeinde Friolzheim mit ca. 854 ha
  • Stadt Heimsheim mit ca. 1.430 ha
  • Gemeinde Mönsheim mit ca. 1.679 ha
  • Gemeinde Wiernsheim mit ca. 2.462 ha
  • Gemeinde Wimsheim mit ca. 806 ha und
  • Gemeinde Wurmberg mit ca. 735 ha.

Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.

Mönsheim, den 25.02.2025

gez. Michael Maurer

Verbandsvorsitzender des GW Heckengäu

Erscheinung
Amtliches Mitteilungsblatt Heimsheim
NUSSBAUM+
Ausgabe 09/2025
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