
Der derzeit gültige Flächennutzungsplan des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu mit dem Zieljahr 2025 wurde mit Bescheid der Baurechtsbehörde Landratsamt Enzkreis vom 31.10.2012 genehmigt und mit der öffentlichen Bekanntmachung in allen sechs Verbandsgemeinden am 23.11.2012 rechtskräftig.
Die Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes Heckengäu hat in der öffentlichen Sitzung am 24.02.2025 auf Grund von § 2 Abs. 1 BauGB für den Bereich der Gemeinden Friolzheim, Mönsheim, Wiernsheim, Wimsheim und Wurmberg sowie der Stadt Heimsheim beschlossen, durch Fortschreibung des Flächennutzungsplanes (vorbereitender Bauleitplan) bis zum voraussichtlichen Zieljahr 2040 eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung im Verbandsgebiet zu gewährleisten sowie die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten.
Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplanes umfasst die Flächen der Gemarkungen der sechs Verbandsgemeinden. Diese beträgt in Summe ca. 7.966 ha und verteilt sich wie folgt:
Dieser Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Mönsheim, den 25.02.2025
gez. Michael Maurer
Verbandsvorsitzender des GW Heckengäu