
Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung der 5. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Schwäbisch Hall (zu den Bebauungsplänen Nr.2118-03 Freifläche PV Steinäcker Ost, Nr.2011-05 Freifläche PV Sandbauernfeld-Südost, Solarpark Kühmahd und Nr. 2017-01 FFPV Rotbach – Ost) gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Unterrichtung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 06.06.2024 hat der Gemeinsame Ausschuss die Aufstellung der o.g. Flächennutzungsplanänderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Weiterhin hat der Gemeinsame Ausschuss in derselben Sitzung den Vorentwurf der 5. Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Die 5. Teiländerung des Flächennutzungsplans umfasst insgesamt 4 Teilbereiche. Maßgebend für die Abgrenzung der Geltungsbereiche sind die nachfolgenden, unmaßstäblichen Lagepläne.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist die Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen in Sulzdorf, Tüngental und Michelfeld-Witzmannsweiler.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ort und Dauer der Auslegung des Vorentwurfs der 5. Teiländerung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sind in der Zeit vom 05.11.2025 bis 05.12.2025 auf der Internetseite der Beteiligungsplattform Bauleitplanung Online unter
bw.bauleitplanung-online.de/plan/fnp-teilaenderung5
bereitgestellt und können dort eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im Fachbereich Planen und Bauen, Abt. Stadtplanung, Gymnasiumstraße 4, 2. OG, öffentlich zur Einsicht aus.
Während der genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf entweder digital auf der o.g. Beteiligungsplattform, oder unter der E-Mail-Adresse
beteiligung.bauleitplanung@schwaebischhall.de
vorgebracht werden, bzw. auf postalischem Weg an die Adresse:
Stadt Schwäbisch Hall
Fachbereich Planen und Bauen
Abt. Stadtplanung
Gymnasiumstraße 4
74523 Schwäbisch Hall
Hinweis:
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Schwäbisch Hall, 31.10.2025
Bürgermeisteramt
Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung der 5. Teiländerung, Teilbereich 7 des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Schwäbisch Hall (zum Bebauungsplan Agri-Photovoltaikanlage Eichenäcker-Nordost) gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Unterrichtung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 19.03.2025 hat der Gemeinsame Ausschuss die Aufstellung der o.g. Flächennutzungsplanänderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Weiterhin hat der Gemeinsame Ausschuss in derselben Sitzung den Vorentwurf der 5. Teiländerung, Teilbereich 7 des Flächennutzungsplans gebilligt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 5. Teiländerung, Teilbereich 7 des Flächennutzungsplans ist der nachfolgende, unmaßstäbliche Lageplan.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist die Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Agri-Photovoltaikanlage in Bibersfeld.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ort und Dauer der Auslegung des Vorentwurfs der 5. Teiländerung, Teilbereich 7 des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sind in der Zeit vom 05.11.2025 bis 05.12.2025 auf der Internetseite der Beteiligungsplattform Bauleitplanung online unter
bw.bauleitplanung-online.de/plan/fnp-teilaenderung5-tb7
bereitgestellt und können dort eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im Fachbereich Planen und Bauen, Abt. Stadtplanung, Gymnasiumstraße 4, 2. OG, öffentlich zur Einsicht aus.
Während der genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf entweder digital auf der o.g. Beteiligungsplattform, oder unter der E-Mail-Adresse
beteiligung.bauleitplanung@schwaebischhall.de
vorgebracht werden, bzw. auf postalischem Weg an die Adresse:
Stadt Schwäbisch Hall
Fachbereich Planen und Bauen
Abt. Stadtplanung
Gymnasiumstraße 4
74523 Schwäbisch Hall
Hinweis:
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Schwäbisch Hall, 31.10.2025
Bürgermeisteramt
Öffentliche Bekanntmachung der Aufstellung der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplans Fortschreibung 7D der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft (vVG) Schwäbisch Hall (zum Bebauungsplan Solarpark Erlin) gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Unterrichtung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
In seiner öffentlichen Sitzung am 03.04.2025 hat der Gemeinsame Ausschuss die Aufstellung der o.g. Flächennutzungsplanänderung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Weiterhin hat der Gemeinsame Ausschuss in derselben Sitzung den Vorentwurf der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplans gebilligt.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gem. § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Im Zusammenhang mit dem Bauleitplanverfahren wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Maßgebend für die Abgrenzung des Geltungsbereiches der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplans ist der nachfolgende, unmaßstäbliche Lageplan.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist die Schaffung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage in Erlin, Michelfeld.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Ort und Dauer der Auslegung des Vorentwurfs der 12. Teiländerung des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB werden hiermit ortsüblich bekannt gemacht.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie der Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung sind in der Zeit vom 05.11.2025 bis 05.12.2025 auf der Internetseite der Beteiligungsplattform Bauleitplanung online unter
bw.bauleitplanung-online.de/plan/fnp-teilaenderung12
bereitgestellt und können dort eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen im Fachbereich Planen und Bauen, Abt. Stadtplanung, Gymnasiumstraße 4, 2. OG, öffentlich zur Einsicht aus.
Während der genannten Frist können Stellungnahmen zum Vorentwurf entweder digital auf der o.g. Beteiligungsplattform, oder unter der E-Mail-Adresse
beteiligung.bauleitplanung@schwaebischhall.de
vorgebracht werden, bzw. auf postalischem Weg an die Adresse:
Stadt Schwäbisch Hall
Fachbereich Planen und Bauen
Abt. Stadtplanung
Gymnasiumstraße 4
74523 Schwäbisch Hall
Hinweis:
Diese Öffentlichkeitsbeteiligung stellt noch nicht die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB dar. Diese wird zu gegebener Zeit gesondert bekannt gegeben.
Schwäbisch Hall, 31.10.2025
Bürgermeisteramt