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Bekanntmachung Haushaltsplan 2026 ZV GKW Aichtal

Zweckverband Gruppenklärwerk Aichtal I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 Aufgrund der §§ 5, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale...
Bekanntmachung Haushaltssatzung
Foto: Zweckverband Aichtal

Zweckverband Gruppenklärwerk Aichtal

I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Aufgrund der §§ 5, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), i.d.F. vom 16.09.1974 (GBI. S 408), i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der derzeitigen Fassung hat die Verbandsversammlung vom 24. November 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

1.

im Ergebnishaushalt

EUR

ordentlichen Erträge von

1.838.000 €

ordentlichen Aufwendungen von

-1.838.000 €

veranschlagtes ordentliches Ergebnis

0 €

außerordentlichen Erträge von

0 €

außerordentlichen Aufwendungen von

0 €

veranschlagtes Sonderergebnis

0 €

veranschlagtes Gesamtergebnis

0 €

2.

im Finanzhaushalt

Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

1.608.000 €

Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

-1.442.000 €

Zahlungsmittelüberschuss Ergebnishaushalt

166.000 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

0 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

-2.300.000 €

Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit

-2.300.000 €

Finanzierungsmittelüberschuss

-2.134.000 €

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

2.300.000 €

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

-356.000 €

Saldo aus Finanzierungstätigkeit

1.944.000 €

Änderung des Finanzierungsmittelbestands

-190.000 €

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt auf 2.300.000 €.

§ 3 Verpflichtungsermächtigung

Der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 4.000.000 €.

§ 4 Kassenkredit

Der Höchstbetrag der Kassenkredite

wird festgesetzt auf 367.000 €.

§ 5 Verbandumlagen

Die Verbandsumlagen werden vorläufig wie folgt festgesetzt:

1. Die Betriebskostenumlage gem. § 11 der Verbandssatzung auf

1.546.000 €

2. Die Vermögensumlage gem. § 12 der Verbandssatzung auf

0 €

Die endgültige Festsetzung der Umlagen erfolgt beim Jahresabschluss.

Holzgerlingen, 25.11.2025

gez.

Ioannis Delakos

Verbandsvorsitzender

II. Das Landratsamt Böblingen hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 mit Erlass vom 17.12.2025 bestätigt. Die vorgesehene Kreditaufnahme i.H.v. 2.300.000 € wird genehmigt. Ebenso wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigen i.H.v. 4.000.000 EUR genehmigt.

III. Die vorstehende Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird entsprechend § 5 GKZ i.V. mit § 81 Abs. 3 GemO auf der Internetseite der Stadt Holzgerlingen öffentlich bereitgestellt und ist unter folgendem Link abrufbar: holzgerlingen.de/de/verwaltung-politik/verwaltung-politik/haushalt.php

Auf der Internetseite der Stadt Holzgerlingen www.holzgerlingen.de finden Sie den Haushaltsplan unter Verwaltung & Politik / Haushalt

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Zweckverband geltend gemacht worden ist.

Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung, gleichwohl auch später geltend machen, wenn

  • die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung verletzt worden sind oder
  • der Vorsitzende dem Beschluss nach § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder
  • vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder eine dritte Person die Verletzung gerügt hat.

Holzgerlingen, 22.12.2025

gez.

Jean-Rémy Planche

Geschäftsführer

Anhang
Dokument
Erscheinung
Weilemer Blättle
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2026
von Gemeindeverwaltung
07.01.2026
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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