
I. Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund der §§ 5, 18 und 19 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (GKZ), i.d.F. vom 16.09.1974 (GBI. S 408), i.V.m. § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, in der derzeitigen Fassung hat die Verbandsversammlung vom 24. November 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen:
1. | im Ergebnishaushalt | |
EUR | ||
ordentlichen Erträge von | 1.838.000 € | |
ordentlichen Aufwendungen von | -1.838.000 € | |
veranschlagtes ordentliches Ergebnis | 0 € | |
außerordentlichen Erträge von | 0 € | |
außerordentlichen Aufwendungen von | 0 € | |
veranschlagtes Sonderergebnis | 0 € | |
veranschlagtes Gesamtergebnis | 0 € | |
2. | im Finanzhaushalt | |
Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 1.608.000 € | |
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | -1.442.000 € | |
Zahlungsmittelüberschuss Ergebnishaushalt | 166.000 € | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 0 € | |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | -2.300.000 € | |
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit | -2.300.000 € | |
Finanzierungsmittelüberschuss | -2.134.000 € | |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 2.300.000 € | |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | -356.000 € | |
Saldo aus Finanzierungstätigkeit | 1.944.000 € | |
Änderung des Finanzierungsmittelbestands | -190.000 € |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf 2.300.000 €.
§ 3 Verpflichtungsermächtigung
Der Höchstbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
wird festgesetzt auf 4.000.000 €.
§ 4 Kassenkredit
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 367.000 €.
§ 5 Verbandumlagen
Die Verbandsumlagen werden vorläufig wie folgt festgesetzt: | |
1. Die Betriebskostenumlage gem. § 11 der Verbandssatzung auf | 1.546.000 € |
2. Die Vermögensumlage gem. § 12 der Verbandssatzung auf | 0 € |
Die endgültige Festsetzung der Umlagen erfolgt beim Jahresabschluss.
Holzgerlingen, 25.11.2025
gez.
Ioannis Delakos
Verbandsvorsitzender
II. Das Landratsamt Böblingen hat die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2026 mit Erlass vom 17.12.2025 bestätigt. Die vorgesehene Kreditaufnahme i.H.v. 2.300.000 € wird genehmigt. Ebenso wird der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigen i.H.v. 4.000.000 EUR genehmigt.
III. Die vorstehende Haushaltssatzung einschl. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird entsprechend § 5 GKZ i.V. mit § 81 Abs. 3 GemO auf der Internetseite der Stadt Holzgerlingen öffentlich bereitgestellt und ist unter folgendem Link abrufbar: holzgerlingen.de/de/verwaltung-politik/verwaltung-politik/haushalt.php
Auf der Internetseite der Stadt Holzgerlingen www.holzgerlingen.de finden Sie den Haushaltsplan unter Verwaltung & Politik / Haushalt
Hinweis:
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von aufgrund der GemO erlassenen Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich oder elektronisch und unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung beim Zweckverband geltend gemacht worden ist.
Wer die Jahresfrist verstreichen lässt, ohne tätig zu werden, kann eine etwaige Verletzung, gleichwohl auch später geltend machen, wenn
Holzgerlingen, 22.12.2025
gez.
Jean-Rémy Planche
Geschäftsführer

