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Bekanntmachung Haushaltssatzung

Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenstadt für das Haushaltsjahr 2025 Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg...

Bekanntmachung der Haushaltssatzung

der Gemeinde Hohenstadt für das

Haushaltsjahr 2025

Auf Grund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 18.03.2025 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

2.091.460

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

2.292.080

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

- 200.620

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

- 200.620

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.032.270

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

2.146.480

2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts

(Saldo aus 2.1 und 2.2) von

- 114.210

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

663.630

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.005.010

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

-314.380

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf

(Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 455.590

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

450.000

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

12.000

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

438.000

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 17.590

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 450.000 EUR.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 1.000.000 EUR.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt – siehe Hebesatzsatzung

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf360 v. H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf300 v. H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf380 v. H.

der Steuermessbeträge.

Hohenstadt, den 18.03.2025

gez. Ramminger

- stv. Bürgermeister -

Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 wurde vom Kommunalamt des Landratsamtes Göppingen mit Erlass vom 06.05.2025, Aktenzeichen 12 – 902.41, bestätigt.

Der in § 2 der Haushaltssatzung auf 450.000 Euro festgesetzte Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen wird nach § 87 Abs. 2 GemO nur in Höhe von 416.380 Euro genehmigt.

Der in § 4 der Haushaltssatzung auf 1.000.000 Euro festgesetzte Höchstbetrag der Kassenkredite wird gemäß § 89 Abs. 3 GemO genehmigt.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird hiermit gemäß § 81 Abs. 3 GemO öffentlich bekannt gemacht.

Jedermann kann in die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan in der Zeit von Montag, dem 19.05.2025 bis Dienstag, den 27.05.2025, je einschließlich, während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus Hohenstadt, Einsicht nehmen.

Hohenstadt, 12.05.2025

gez. Ramminger

- stellvertretender Bürgermeister -

Anhang
Dokument
Erscheinung
Oberer-Fils-Bote
NUSSBAUM+
Ausgabe 20/2025
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