Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg in der Fassung vom 17. Dezember 2015 (GBI. S .581) hat der Gemeinderat am 28. April 2025 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge | 5.452.000 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen | 5.612.980 |
1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | -160.980 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Saldo aus 1.5 und 1.8) von | -160.980 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 5.277.300 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 5.114.630 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 126.670 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 52.000 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 1.233.600 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -1.181.600 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -1.018.930 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.100.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 119.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo 2.8 und 2.9) von | 981.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) | -37.930 |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung)
wird festgesetzt auf 1.100.000 EUR.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen),
wird festgesetzt auf 0 EUR.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite
wird festgesetzt auf 1.122.000 EUR.
Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Gemeinde Börtlingen geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.
Die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025 wurde mit Erlass des Landratsamts Göppingen vom 12. Juni 2025 gem. § 121 Abs. 2 i. V. m. § 81 Abs. 2 GemO bestätigt. Der in der Haushaltssatzung festgelegte Gesamtbetrag von 1.100.000 € für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigungen) wurde nach § 87 Abs. 2 GemO unter Zurückstellung von Bedenken genehmigt.
Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan wird gemäß § 81 Abs. 3 GemO an sieben Tagen, in der Zeit von Montag, 4. August 2025 bis Dienstag, 12. August 2025 (je einschließlich) während der üblichen Dienststunden auf dem Rathaus, Zimmer 1 oder 5, zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt.
Börtlingen, 29.07.2025
Sabine Catenazzo
Bürgermeisterin