Stadt Schriesheim, Rhein-Neckar-Kreis
1. Vom 14. November 2024 – 16. November 2024 findet die Wahl des Jugendgemeinderates statt. Dabei sind auf 2 Jahre 15 Mitglieder des Jugendgemeinderates, davon 12 Jugendliche und 3 Kinder, zu wählen.
2. Es ergeht hiermit die Aufforderung, Bewerbungen für diese Wahl frühestens am 17. September 2024 und spätestens am 16. Oktober 2024 bis 24:00 Uhrim Rathaus Schriesheim, Friedrichstr. 28-30, 69198 Schriesheim, schriftlich einzureichen. Dies ist sowohl persönlich (Bürgerinformation im Foyer des Rathauses), als auch auf dem Postweg oder per E-Mail (jugendarbeit@schriesheim.de) möglich.
2.1 Wählbar in den Jugendgemeinderat sind Kinder und Jugendliche ab Vollendung des 10. Lebensjahres bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, die am 16. November 2024 seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz in der Stadt Schriesheim wohnen. Wer die Wählbarkeit durch Wegzug oder Verlegung des Hauptwohnsitzes/alleinigen Wohnsitzes verloren hat und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Veränderung wieder in die Stadt Schriesheim mit Hauptwohnsitz/alleinigem Wohnsitz zieht, ist mit der Rückkehr wählbar.
2.2 Nicht wählbar sind Kinder und Jugendliche, die die Wählbarkeit bei der Stadt Schriesheim durch Wegzug oder Verlegung der Hauptwohnung verloren haben. Das Anmeldeformular für die Bewerbung ist im Internet unter www.schriesheim.de/jgr2024 erhältlich.
3. Wahlberechtigt ist jede/r Jugendliche bzw. jedes Kind ab Vollendung des 9. Lebensjahres bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, die/der/das am Wahltag seit mindestens 3 Monaten mit Hauptwohnsitz/ alleinigem Wohnsitz in der Stadt Schriesheim wohnt.
Schriesheim, den 11. September 2024
Bürgermeisteramt
gez. Oeldorf, Bürgermeister